Mieterwechsel

Hallo!

M(ieter) hat bei V(er)M(ieter) eine Wohnung gemietet. Da ihm diese finanziell „über den Kopf wächst“, sucht sich M eine neue Bleibe. M kündigt fristgemäß beim alten VM. Nun ergibt es sich, dass M die neue Wohnung früher als geplant beziehen kann. Glücklicherweise findet sich auch jemand, der M´s alte Wohnung sofort anmieten möchte u dies auch tut.

Die (Preis)Frage lautet nun:
Muss M noch für die alte Wohnung die Miete zahlen, obwohl der neue Mieter schon in der Wohnung wohnt u selber Miete an VM zahlt? Der Knackpunkt ist hierbei die fristgemäße Kündigung, die ein Vertragsende erst zum Ende des übernächsten Monats vorsieht. Die Wohnung wurde aber auf Betreiben von M bereits weit vorher an VM übergeben, ohne Mängel abgenommen u am selben Tag genauso mängelfrei an den neuen Mieter übergeben.

Gruss

Mutschy

Auch Hallo

Der Vermieter hat die Wohnung also vor dem Mietende des Alt-Mieters vermietet … hätte er streng rechtlich genommen gar nicht dürfen/können …

M.E. ist insoweit womöglich von einer konkludenten vorzeitigen Vertragsaufhebung auszugehen.

Doppelt darf der Vermieter die Miete aber in keinem Fall behalten - ggfs. muss er zumindest die vom Neu-Mieter erhaltene Miete dem Alt-Mieter auf dessen Schuld (seine vereinbarte Miete bis zum Mietende gemäss „ordentlicher“ Kündigung) anrechnen (wenn die Miete des Neu-Mieters geringer wäre als die des Alt-Mieters) > der Knackpunkt hierbei ist ggfs. „auf Betreiben des M vorzeitig die Schlüssel zurückgenommen“ (womöglich geschah dies nur zur Schadensminderung des VM, da der M eine zu diesem Zeitpunkt bereits (über)fällige Miete noch nicht bezahlt gehabt hatte)
> BGB § 537 Abs (2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet…
http://dejure.org/gesetze/BGB/537.html
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-150.htm

Rudi

Hallo u erstmal danke für deine Antwort!

Das heisst also, wenn sich alle 3 (M, VM u neuer Mieter) einig sind, muss M die Miete nur bis zu dem Tag bezahlen, an dem die Wohnung übergeben wird? Unabhängig von der Kündigungsfrist, die ja mit der deutlich früheren Übergabe unterlaufen wird? Es sind im Übrigen keinerlei Mietschulden von M an VM vorhanden.

Im Grunde hat der VM sogar noch was davon: Er vermeidet den Leerstand nach dem Auszug :smile:

Gruss

Mutschy

Das heisst also, wenn sich alle 3 (M, VM u neuer Mieter) einig
sind, muss M die Miete nur bis zu dem Tag bezahlen, an dem die
Wohnung übergeben wird? Unabhängig von der Kündigungsfrist,
die ja mit der deutlich früheren Übergabe unterlaufen wird? Es
sind im Übrigen keinerlei Mietschulden von M an VM vorhanden.

warum sollte der Mieter darüber hinaus bezahlen? Schließlich zahlt der neue Mieter.

Hallo

Es ist zwar wunderbar, wenn alle sich einig sind (und schliesslich erleidet ja keiner dadurch irgendeinen Nachteil, sondern es hat JEDER etwas davon) - aber Einigkeit ist hier gar keine Voraussetzung.
Sind die Fakten gegeben, dann hat der alte Mieter einen Rechtsanspruch nach BGB § 537.

Rudi