Hallo, Vermieter V hat ab 01.07.08 seine Eigtumsw. neu vermietet.
Die Zählerstände (Heizung, Kalt-u.Warmwasser) wurden der Haus-
verwaltung mitgeteilt. Die Verwaltung hat für die 12 Monate en bloc die Abrechnung an V gesandt, der jetzt die Aufteilung für den Altmieter (bis 30.6.) und den Neumieter (ab 1.7.) vornehmen muß.
Ist die Verwaltung nicht verpflichtet, die entsprechende Trennung
vorzunehmen? Mit dem vorhandenen Computerprogramm dürfte dies doch
keine Schwierigkeiten machen. V möchte jetzt für 2-3 Sunden Arbeit
einen Betrag in Rechnung stellen. Ihre Meinung? Gruß
Hallo,
Hallo,
Vermieter V hat ab 01.07.08 seine Eigtumsw. neu
vermietet.
Die Zählerstände (Heizung, Kalt-u.Warmwasser) wurden der Haus-
verwaltung mitgeteilt. Die Verwaltung hat für die 12 Monate en
bloc die Abrechnung an V gesandt, der jetzt die Aufteilung für
den Altmieter (bis 30.6.) und den Neumieter (ab 1.7.)
vornehmen muß.
Ist die Verwaltung nicht verpflichtet, die entsprechende
Trennung
vorzunehmen? Mit dem vorhandenen Computerprogramm dürfte dies
doch
keine Schwierigkeiten machen. V möchte jetzt für 2-3 Sunden
Arbeit
einen Betrag in Rechnung stellen. Ihre Meinung? Gruß
nein, die Verwaltung ist nicht dazu verpflichtet.
VM kann ja mal probieren seine 2-3 Stunden in Rechung zu stellen, wird aber wohl auf etwas Gegenliebe stossen.
Meine Meinung: wer reden kann ist klar im Vorteil, VM hätte doch gleich Verwaltung fragen können/sollen… Vielleicht hätten die es dann auch getan.
Grüße
Das muss die Verwaltung machen, wenn eine Sondereigentumsverwaltung vereinbart (und bezahlt) ist. Üblicherweise verwaltet die Verwaltung bei Eigentumswohnanlagen nur das Gemeinschaftseigentum.
Die Verwaltung rechnet ja auch nicht seperat mit dem Mieter ab - die Nebenkostenabrechnung dem Mieter gegenüber muss i.d.R. auch der Vermieter machen.
Gruß n.
Moin, Jackson,
die Abrechnung der Nebenkosten für die Heizung wird nicht von der Verwaltung gemacht, sondern von der Ablesefirma oder eben, wenn es keine gibt (äußerst ungewöhnlich), vom Vermieter.
Bei einer Ablesefirma werden die Kosten für die Erstellung auf der Abrechnung ausgewiesen; der Vermieter kann dafür natürlich seinen Arbeitsaufwand in Rechnung stellen. Ob 3 Stunden angemessen sind - mir genügen 10 Minuten, aber ich bin ja kein Maßstab.
Gruß Ralf