Hallo zusammen !
Kündigt ein Mieter seinen Mietvertrag, hat dann der Vermieter das Recht mit potentiellen neuen Mietern die Wohnung zu besichtigen?
Wenn ja, wie ist das zu handhaben, bzw. wie ist das geregelt?
Desweiteren, wie ist vom Vermieter damit umzugehen, wenn z.B. die Wohnung nicht in ordnungsgemäßen Zustand ist?(Was ist überhaupt ein ordnungsgemäßer Zustand?)
Ist dem Mieter schriftlich mitzuteieln, dass er z.B. neu tapezieren muss etc?
Hallo zusammen !
Kündigt ein Mieter seinen Mietvertrag, hat dann der Vermieter
das Recht mit potentiellen neuen Mietern die Wohnung zu
besichtigen?
Wenn ja, wie ist das zu handhaben, bzw. wie ist das geregelt?
Das steht im Mietvertrag wie das zu handhaben ist
Aber auch aus Treu und Glauben darf der VM vermuten, daß Sie als Mieter damit einverstanden sind, daß zum Zweck der Weitervermietung Leute zur Besichtigung kommen.
Dies sollten nur wenige Leute gleichzeitig sein, eben soviele wie man auch beaufsichtigen kann.
Termine muss der VM mit Ihnen abstimmen.
Jakob
Desweiteren, wie ist vom Vermieter damit umzugehen, wenn z.B.
die Wohnung nicht in ordnungsgemäßen Zustand ist?(Was ist
überhaupt ein ordnungsgemäßer Zustand?)
Ist dem Mieter schriftlich mitzuteieln, dass er z.B. neu
tapezieren muss etc?