Mietevertrag Renovierung während der Mietzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach drei Jahren Mietdauer werden wir nun ausziehen. Uns stellt sich die Frage, was wir alles renovieren müssen. Die Wohnung wurde zu Mietbeginn in gutem Zustand übernommen. Die Zimmer waren frisch gestrichen, das Bad neu saniert und in einem Zimmer war eine Wand neu verputzt und gestrichen. Während der Mietdauer wurden, bis auf einen neu verlegten Korkboden im Schlafzimmer, keine Renovierungsarbeiten von uns übernommen.
Im Mietvertrag wird über eine Endrenovierung nichts gesagt. Allerdings wird unter dem Kapitel Instandhaltung der Mieträume angemerkt, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, Dusche in der Regel alle 3 Jahre, in Schlafräumen,… alle 5 Jahre, etc. zu machen sind.
Zusätzlich ist jedoch unter dem Kapitel „Sonstige Vereinbarungen“ folgender Absatz enthalten:

„Während der Mietzeit ist das Zimmer hinten links von der Mieterin neu zu tapezieren (Raufaser) und zu streichen.“
(Dieses (Schlaf-)zimmer hätte eine neue Tapete nötig - dies war jedoch vor drei Jahren auch schon der Fall.)

Muss ich dieses Zimmer wirklich neu tapezieren und streichen? Und wenn ja, wer muss die Materialkosten tragen?
Neben dem tapezieren fordert die Vermieterin auch, dass Dellen (in den zu Mietbeginn frisch gestrichenen Türen) repariert werden und dreckige Stellen an den Tapeten überstrichen werden (nicht nur in Bad und Küche).
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir sagen könnten, was rechtlich wirklich erledigt werden muss und ob insbesondere das Schlafzimmer wirklich neu tapeziert werden muss.

Viele Grüße und Herzlichen Dank

Hi
also mal das einfachste vorab. das mit den Dellen. Wenn Sie Türen ohne Dellen bekommen haben so müssen diese natürlich auch so wieder zurück gegeben werden.
Dasmit den Jahresangaben haben die Gerichte schon lange wiederlegt. es kommt hierbei nicht auf diese statische Regelung an sondern um den tatsächlichen Gebrauch und somit auf die Veränderung zwischen „Neu“ und „Benutzt“. Diese Regelung gilt allerdings nur dann wenn Sie lange darin wohnen also 20 Jahre und so da sollten sie eben das eine oder andre mal wieder renovieren. Bei Auszug gilt so wie angetroffen so muß auch wieder übergeben werden. Da Sie ja selbst sagen das alles Neu war müssen Sie auch Neu übergeben.
Zu dem Zimmer hinten links…Sie haben den Vertrag ja selbst unterschreiben und zugestimmt. Die Tatsache das Sie das bis heute noch nicht gemacht haben entlässt sie meines Erachtens nicht aus der Verantwortung. Dabei kann man noch froh sein das der Vermieter „Rauhfaser gestrichen meint“ es könnte viel teurer kommen. Ob ein Vermieter die Wohnung bei Übergabe Grundsätzlich Tapeziert als Ausstattungsmerkmal übergeben muss entzieht sich meiner Kenntniss
Gruß Peter

Stimmen Sie das mögliche Erfordernis mit dem Vermieter ab. Ist der nicht einichtig, dann steht Ihnen ohnehin ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ins Haus, den man bei Einvernehmen verhindern kann.

Stimmen Sie das mögliche Erfordernis mit dem Vermieter ab. Ist der nicht einsichtig, dann steht Ihnen ohnehin ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ins Haus, den man bei Einvernehmen verhindern kann.

die pflicht das zimmer zu tapezieren scheint individual wirksam vereinbart zu sein.
schäden an der mietsache müssen natürlich beseitigt werden-versetzt dich in die situation, du borgst jemanden was und er bringt es schmutzig mit dellen zurück!?

Hallo, entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworten kann.
Der Vermieter hat die Renovierungsarbeiten auf Sie abgewälzt, dies ist auch so üblich und rechtens. Oft stellt sich aber die Frage, ob die Klausel formel rechtens ist. Da er in die Klausel „in der Regel“ vermerkt hat, ist dies keine unrechte starre Frist. Sie sind also zu den Renovierungsarbeiten verpflichtet. Sind die Wände allerdings in einem einwandfreien Zustand, besteht kein Grund für eine Renovierung. Sollten sich leichte Gebrauchsspuren/Abnutzungen finden, und diese kein Grund darstellen, die Wohnung in diesem Zustand weiter zu vermieten, kann der Vermieter Sie anhand der angegebenen Fristen anteilig an den Renovierungskosten, auf Basis eines vom Vermieter beauftragten Kostenvoranschlages einer Malerfirma inkl. MwSt., beteiligen. Sie sollten also mit dem Vermieter reden, was er für Renovierungsbedürftig hält, was mit den nicht mehr ganz so guten Wänden bzgl. der Kosten geschehen soll, reden. Unter Umständen ist es günstiger kplt selbst zu renovieren, als anteilig nach KV zu bezahlen.

Das tapezieren und streichen des Zimmers hinten links, halte ich für eine Individualvereinbarung, und damit auch rechtens. Meiner Meinung nach, müssen Sie auch hier renovieren, es wurde Anfangs ja auch so vereinbart. Sie hätten den Vertrag ja mit der Vereinbarung nicht unterschreiben müssen.

Zur Endrenovierung bzw. dass hierzu nichts geschrieben ist, entbindet Sie nicht davon, erforderliche Renovierungsarbeiten durchzuführen. Im Gegenteil, wären Sie ausnahmslos dazu aufgefordert, zu der Renovierungspflicht während der Mietzeit, auch eine Endrenovierung durchzuführen, wären Sie übermässig benachteilgt worden. In diesem Fall hätten Sie gar nicht renovieren müssen, da dann alles bzgl. der Renovierung, nichtig gewesen wäre. Der Vermieter tat also gut daran, eine Endrenovierung nicht zu vereinbaren. Ich denke er weiß worauf es ankommt.

Ich hoffe helfen zu können.

Viele Grüße

Hallo Fred,
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin jetzt doch etwas schlauer. :smile: