Hallo, mein Türglocke in der Mietwohnung war defekt. Nach Rücksprache mit dem Vermieter, konnte ich einen angegeben Handwerker anrufen, er hat dann die Türglocke repariert. Laut seiner Aussage war der Gong abgenutzt und konnte nicht mehr repariert werden, er hat einen neuen Gong eingebaut. Die Rechnung schickte jetzt der Vermieter mit dem Hinweis, daß ich bezahlen soll. Im Mietervertrnag steht: für kleine Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache muss ich die Kosten übernehmen, aber nur bis maximal 145 DM (alter Mietvertrag). Die Rechnung beträgt 85 €.
Muss ich jetzt die Reparatur zahlen?
In diesem Jahr sind sonst keine Reparturen angefallen, akutelle ist aber der Wärmetauscher der Gastherme defekt und wirrd in den nächsten Wochen ausgetauscht.
ausser, dass du wohl nicht die FAQ-Gelsesn hast möchte ich noch deine Frage mit Nein beantworten.
Denn bei der Kleinreperaturklausesl Muss der Mieter die Möglichkeit den Verschleiß durch entsprechende Pflege zu beeinflussen und der Mieter muss auch häufigen Zugriff darauf haben.
Beides ist wohl bei der Klingel nicht gegeben.
Über die Wirksamkeit der Klausel kann man so nichts sagen, da bedarf es den genauen Wortlaut.
Danke für die schnelle Antwort, bin im Moment auf der Arbeit und kann nicht soviel im Internet surfen.
Das mit der „Möglichkeit der Pfelge“ ist ein guter Hinweis. Mein Vermieter möchte anscheinend jetzt auftretende Mängel an einen 35 Jahre alten Haus wohl auf die Mieter abwälzen.
Im ersten Telefonat mit ihm wies er auf die vielen Reparaturen im ganzen Haus hin … das ist aber doch nicht meine Sache, in meiner Wohnung war im letzten Jahr nur der Abfluß verstopft, daß war die erste größere Reparatur innerhalb von 12 Jahren und jetzt die Klingel. Kleinere Sachen wie Rolladengurt wechseln, Schwimmer an der Toilette erneuern … habe ich alles selbst bezahlt und gemacht. Aber ich hoffe, mit den Argumenten jetzt, zahlt der Vermieter die Rechnung.
Dankeschön für die Antworten.