Hallo!
Folgendes Beispiel:
Es stellt sich heraus, dass die angegebene Mietfläche im Mietvertrag nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmt, und sich eine Differenz zu Ungunsten des Mieters von 25% ergibt.
Frage:
Ist es richtig, dass bei einer Abweichung von 10% und darüber hinaus, der zuviel bezahlte Betrag anteilig von der Bruttomiete (incl. Nebenkosten) zurück verlangt werden kann?
Gibt es hier einen Unterschied zwischen einem „normalen“ Mietverhältniss und gewerblicher Mietfläche?
Der Mietvertrag läuft auf „studentisches Wohnen“.
Vielen Dank für jede Antwort!
Moin,
Fragen:
Wer hat die neue Mietfläche wie ermittelt?
Wo ist die alte Mietfläche in welcher Form festgelegt?
vnA
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin,
Fragen:
Wer hat die neue Mietfläche wie ermittelt?
Wo ist die alte Mietfläche in welcher Form festgelegt?
vnA
Hi!
Die Mietfläche wurde vom Mieter nachträglich festgestellt, durch einfaches Nachmessen.
Im Mietvertrag ist die Mietfläche mit „ca. xxx m²“ festgesetzt.
Ermittlung der Wohnungsgröße nach der II.Berechnungsverordnung
/t/wohnungsgroesse-richtig-berechnen/1591681
und hier nach DIN 277
http://www.glossar.de/glossar/1frame.htm?http%3A//ww…
Nach DIN gibt es etwas größere Wohnflächen. Dem VM bleibt es überlassen nach welcher Methode berechnet wird. Im soz.Wohnungsbau ist allerdings nach der II.BV zu rechnen. Wie es bei Studentenappartements ist, kann ich nicht sagen.
Wenn alle Apps. nach der gleichen Methode (falsch) berechnet wurden, wirkt sich eine andere Wohnraumgröße nicht aus.
vnA