Hallo zusammen,
ist es rechtens, wenn ein Eigentümer die Wege zu meinem angemieteten Objekt (Raum in einem Haus) anteilig zu den anderen Mietern auf meine Mietfläche umlegt?
Beispiel:
- angemietet wurden 34 qm (Gewerbefläche)
- die angrenzenden Flächen zu dieser Anmietung (Flure, Treppen usw.), die ich teilweise (nicht alle!) zum Betreten meiner Mietfläche benutze, werden anteilig aufgerechnet
- da der Mietpreis nach qm berechnet wird, zahle ich somit nicht für 34 qm, sondern für insgesamt 51 qm (womit sich der eigentliche Mietpreis nicht geringfügig erhöht)
Ist das rechtlich so korrekt? Dass anteilige Nebenkosten für diese Flächen mitgezahlt werden (Treppenhausbeleuchtung, evtl. Reinigung usw.) ist mir durchaus klar und verständlich. Aber eine Umlegung auf die Mietfläche ist mir doch sehr schleierhaft!
Es wird damit argumentiert, dass diese Flächen schliesslich für den Zugang zum Raum frei gehalten werden. Wobei ich das wiederum als Pflicht des Eigentümers ansehe!
Wäre nett, wenn hier jemand eine Antwort hätte und wenn dem wirklich so ist, evtl. sogar den dazugehörigen Gesetzestext!
Vielen Dank im voraus,
SylviaM