Mietfläche = Wohnfläche?

Hi,

ein paar Artikle weiter unten geht es um die Berechnung der Wohnfläche. Dabei ist mir folgende Frage in den Sinn gekommen. Und zwar muss in Mietvertragen die Wohnfläche angegeben werden oder kann da die Mietfläche (z.B. Mit Keller und volle Fläche Balkon) zur berrechnung der Miete hergenommen werden?

cu Naseweis

Mir ist keine Berechnungsgrundlage bekannt, bei der außerhalb der Wohnung gelergene Abstellflächen (z.B.Keller) und/oder die Gesamtfläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche zählt.

vnA

hallo.

ein paar Artikle weiter unten geht es um die Berechnung der
Wohnfläche. Dabei ist mir folgende Frage in den Sinn gekommen.
Und zwar muss in Mietvertragen die Wohnfläche angegeben werden
oder kann da die Mietfläche (z.B. Mit Keller und volle Fläche
Balkon) zur berrechnung der Miete hergenommen werden?

im mietvertrag muß überhaupt keine fläche angegeben werden.
notwendig ist nur die angabe, welche räume zu welchem nutzungszweck vermietet werden.

der vermieter muß die fläche natürlich kennen und die gesamtmiete entsprechend der wohnflächenverordnung und den ortsüblichen mieten ausrechnen.
im mietvertrag genügt dann das ergebnis dieser rechnung.

gruß

michael

hallo.

Mir ist keine Berechnungsgrundlage bekannt, bei der außerhalb
der Wohnung gelergene Abstellflächen (z.B.Keller) und/oder die
Gesamtfläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche zählt.

damit der beitrag etwas hilfreicher wird: balkon oder terrasse dürfen mit max. 50% der grundfläche zur wohnfläche gerechnet werden. vorausgesetzt, sie stehen dem mieter zur alleinigen nutzung zur verfügung.

gruß

michael

Hi
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im mietvertrag muß überhaupt keine fläche angegeben werden.

. . .

gesamtmiete entsprechend der wohnflächenverordnung und den
ortsüblichen mieten ausrechnen.
im mietvertrag genügt dann das ergebnis dieser rechnung.

Äh was denn nun Fläche oder keine Fläche

keine Flächen.
die Wohnung kostet 1.000,- EUR wie gesehen. Punkt.

Wenn der VM mehr will, muss er die Hosen herunter lassen. NK- und HK Abrechnung: Die zu Grunde liegenden Flächen müssen genannt werden. Mieterhöhung: Die m²-Fläche ist notwendig für den bestehenden m²-Preis und der ist Ausgangspunkt für mögliche Mieterhöhungen.

vnA

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der vermieter muß die fläche natürlich kennen und die
gesamtmiete entsprechend der wohnflächenverordnung und den
ortsüblichen mieten ausrechnen.
im mietvertrag genügt dann das ergebnis dieser rechnung.

woher hast du denn den Unsinn?