Mietforderung trotz Nachmieter?

Hallo zusammen:

Folgender Fall:
Ein Mieter kündigt seine Wohnung fristgerecht zum 31.12. Der Vermieter findet einen Nachmieter, der jedoch einen Monat vor Mietende des Vormieters in die Wohnung will. Der Mieter erklärt sich bereit, einen Monat früher, also zum 30.11. auszuziehen. Nun verlangt der Vermieter aber die Miete für Dezember vom Vormieter, mit der Begründung er habe ja schließlich erst zum 31.12. rechtswirksam gekündigt.

Nun die Frage: Kann der Vermieter die Miete für Dezember vom Vormieter verlangen, obwohl ja schon ein neuer Mieter die Wohnung bewohnt? Hat jemand zufällig einen Gesetzestext, der dieses Thema abhandelt, zur Hand?

Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße

Hi,

ich habe jetzt keine Urteile zur Hand, aber IMHO braucht der Vermieter den Mieter nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen. Und solange ein gültiger Vertrag besteht dürfte es schwierig werden.

Diese Stelle trifft es nicht ganz, zeigt aber ganz gut, wie die Gerichte die Nachmieterschaft beurteilen…
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn15059…

Daher sollte der Mieter sich direkt an den Nachmieter wenden, ansonsten hat er leider Pech gehabt.

Gruß,

Hi,

Ein Mieter kündigt seine Wohnung fristgerecht zum 31.12. Der
Vermieter findet einen Nachmieter, der jedoch einen Monat vor
Mietende des Vormieters in die Wohnung will. Der Mieter
erklärt sich bereit, einen Monat früher, also zum 30.11.
auszuziehen.

So weit so gut, aber wo wurde vereinbart, dass der neue M auch die Miete für den erwähnten Monat an den VM bzw. an den Vormieter zu entrichten hat? Immerhin ist der alte M immer noch Vertragspartner mit dem VM bis zur regülären Kündigung, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Nun verlangt der Vermieter aber die Miete für
Dezember vom Vormieter, mit der Begründung er habe ja
schließlich erst zum 31.12. rechtswirksam gekündigt.

Der Anschlußmietvertrag sollte vor dem Kündigungstermin abgeschlossen sein, wenn der Vormieter vorzeitig aus den Verpflichtungen seines Mietvertrages möchte.

Nun die Frage: Kann der Vermieter die Miete für Dezember vom
Vormieter verlangen, obwohl ja schon ein neuer Mieter die
Wohnung bewohnt?

s. o.
Das Wohnen ist nicht entscheidet, sondern die Vertragslage. Ggf. könnte der VM sogar eine Untermieterbetrag für diesen einen Monat fordern.

Hat jemand zufällig einen Gesetzestext, der
dieses Thema abhandelt, zur Hand?

Wäre ja zu schön. .-)
Ich vermute eher, der Vormieter lässt seinen Nachmieter einen Monat mietfrei dort wohnen. Kaum ein Vormieter könnte mit Erfolg so eine Klage gewinnen, ohne eine Vertragsänderung beweisen zu können. Also wird vermutlich dazu wenig zu finden sein.

…Kopfschüttel…

vlg MC

PS: Frage doch einfach mal nett den Nachmieter, ob dieser nicht die Miete entrichtet.

Hallo!

Nun die Frage: Kann der Vermieter die Miete für Dezember vom
Vormieter verlangen, obwohl ja schon ein neuer Mieter die
Wohnung bewohnt?

Die Parteien haben einen wirksamen Auflösungsvertrag geschlossen. Und selbst wenn das nicht so wäre (weil zB hierfür im Vorfeld Schriftform vereinbart worden wäre), so gilt doch folgendes:

Es handelt sich um einen „gegenseitigen Vertrag“. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu bezahlen. Der Vermieter muss dafür aber auch dem Mieter den Gebrauch der Wohnung überlassen. Wie will er das tun, wenn da fremde Leute wohnen? Daher muss der Mieter auch seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen.

Sollte der Vermieter mit den Nachmietern an Mietnomaden geraten sein, würde er die Dezembermiete wohl als Schadensersatz deklarieren wollen. Dabei fehlt es allerdings an der Kausalität zwischen Auszug des Mieters und Nihctzahlung der Nachmieter. Der Vermieter selbst hat diese Leute schließlich in seine Wohnung gelassen.

Hat jemand zufällig einen Gesetzestext, der
dieses Thema abhandelt, zur Hand?

Hab ich.

Hallo,

Ein Mieter kündigt seine Wohnung fristgerecht zum 31.12. Der
Vermieter findet einen Nachmieter, der jedoch einen Monat vor
Mietende des Vormieters in die Wohnung will. Der Mieter
erklärt sich bereit, einen Monat früher, also zum 30.11.
auszuziehen. Nun verlangt der Vermieter aber die Miete für
Dezember vom Vormieter, mit der Begründung er habe ja
schließlich erst zum 31.12. rechtswirksam gekündigt.

Da hat der Vormieter nicht aufgepaßt und zahlt nun Lehrgeld.

An die Bereitschaft zum früheren Auszug hätte er die Bedingung knüpfen müssen, auch ab dann keine Miete mehr zu bezahlen, da ein Nachmieter sofort einziehen konnte.

Vermutlich hat der VM nun sogar zweimal kassiert, vom Vor- und Nachmieter.
Wie will man das aber beweisen?

Gruß:
Manni

Hallo,

Da hat der Vormieter nicht aufgepaßt und zahlt nun Lehrgeld.
An die Bereitschaft zum früheren Auszug hätte er die Bedingung
knüpfen müssen, auch ab dann keine Miete mehr zu bezahlen, da
ein Nachmieter sofort einziehen konnte.

Sorry, das ist Unsinn:
http://www.juraforum.de/forum/t214429/s.html
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-29519.html

Vermutlich hat der VM nun sogar zweimal kassiert, vom Vor- und
Nachmieter.
Wie will man das aber beweisen?

Indem man den Nachmieter fragt?
Ist aber eh’ unerheblich.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Indem man den Nachmieter fragt?

der braucht aber keine Auskunft zu geben.

Ist aber eh’ unerheblich.

Wahrscheinlich, da der Vormieter mit einem sofortigen Nachmieter einverstanden war.
Vllt. hat der NM ja gar keine Miete bezahlt, da das Sache des VorM war?
Ist schwer zu beantworten ohne die Verträge zu kennen.

Gruß.
Manni

Hallo,

Indem man den Nachmieter fragt?

der braucht aber keine Auskunft zu geben.

Einem Richter schon.

Ist aber eh’ unerheblich.

Wahrscheinlich, da der Vormieter mit einem sofortigen
Nachmieter einverstanden war.

Du hast nicht wirklich in den verlinkten Diskussionen gestöbert, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Indem man den Nachmieter fragt?

der braucht aber keine Auskunft zu geben.

Einem Richter schon.

Du beantwortest wieder mal Fragen, die niemand stellte.
.

Jetzt wird’s aber extrem komisch hier. Wer hat denn das Szen ario entworfen, dass der Nachmieter seine eigene Zahlung leugnen könnte? Und überhaupt: was für ein Interesse sollte dieser daran haben?

Jetzt wird’s aber extrem komisch hier. Wer hat denn das Szen
ario entworfen, dass der Nachmieter seine eigene Zahlung
leugnen könnte? Und überhaupt: was für ein Interesse sollte
dieser daran haben?

Jetzt wird’s aber extrem komisch hier.
Der Nachmieter braucht dem Vormieter keine Auskunft zu geben. so mein P.
Nach einer Aukunftsverpflichtung einem Richter gegenüber wurde nicht
gefragt, also ist auch keine Antwort erforderlich.
Weshalb moserst Du?

Welchen Rechtsgrund hätte denn der Vormieter, den vom Vermieter besorgten Nachmieter überhaupt zu verklagen und Auskunft zu verlangen?
Der Nachmieter hat mit dem Vormieter keinen Vertrag.

Der Vormieter kann höchstens seinen VM verklagen.
Der müßte dann Auskunft geben.
Er kann zwar auch den Nachmieter verklagen, aber die Klage würde IMHO abgewiesen.

Wenn Du mir keine Auskunft über Deinen Verdienst gibst, kann ich Dich dann auf Aukunft verklagen?;

Gruß:
Manni

Hui, das ist ja eine wilde Verklagerei auf allen Seiten, da blicke ich nun gar nicht mehr durch. Daher nur eine kurze Anmerkung meinerseits: Wenn es bei einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und Ex-Mieter darauf an_käme_, ob der Nachmieter Geld gezahlt hat oder nicht (m. E. tut es das ja gar nicht), dann würde das Gericht auf Antrag einer Partei diesen als Zeugen vernehmen und er wäre zur Wahrheit verpflichtet.

Jau, zumindest fiktiv.

Unbestritten.
Aber zunächst würde der Beklagte (VM) gefragt und auch der ist zur Wahrheit verpflichtet. Erst bei einer Beweisaufnahme würde IMHO der Nachmieter gefragt.

Nun wollen wir aber die Verhandlung schließen und das Urteil in 14 Tagen verkünden:wink:
.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Indem man den Nachmieter fragt?

der braucht aber keine Auskunft zu geben.

Einem Richter schon.

Du beantwortest wieder mal Fragen, die niemand stellte.

Du hast diese Frage doch selber gestellt. Zitat aus Deinem Posting:

Vermutlich hat der VM nun sogar zweimal kassiert, vom Vor- und
Nachmieter.
Wie will man das aber beweisen?

Wie wäre es, wenn Du einfach mal Deine eigenen Postings liest, Herr Niemand?
Gruß
loderunner