Hallo,
also es geht darum das es in der Wohung unter mir gebrannt hat und dadurch meine Wohung oben drüber voller Ruß gezogen ist(Wände komplett schwarz,Bestialischer Gestank in allen Räumen/ohne Atemschutz nicht lange auszuhalten etc.)
Der Brand wurde laut Polizei durch einen technischen defekt ausgelöst wodurch ja eigentlich keiner Schuld ist. oder ?
Da ich jetzt nichtmehr dort zur Miete wohnen kann, frage ich mich wer für die Zeit bis die Wohung renoviert/saniert ist die fällige Miete an meinen Vermieter zahlt ??
Währe echt klasse wenn da jemand was zu weiß !!!
lg Marsi!
Hallo Marsi,
wenn du die Wohnung nicht bewohnen kannst, warum solltest du dann Miete zahlen? Entweder stellt dir dein Vermieter eine kostenfreie Ersatzwohnung oder du wohnst in der Zeit kostenpflichtig woanders und zahlst keine Miete.
Grüße vom Claritos Kundenteam.
Hallo Marsi,
also als erstes stelle ich mir die Frage ob sie Miete für eine Wohnung zahlen müssen, die sie nicht bewohnen können?
Dazu ist der technische Defekt wodurch ausgelöst worden? Durch einem im Gebäude befindlichen Teil oder des Mieters unter ihnen oder gehört die Wohnung gar dem Vermieter?
Mit freundlichen Grüßen
Blaubuddel
Hallo Marsi,
Erstmal oh man das tut mir leid für dich!
Da du die Mietsache nicht nutzen kannst musst du auch keine miete zahlen. Ansicht müsste die Versicherung des Hauses alle Kosten tragen auch die Sanierung deiner Wohnung auch wenn Möbel von dir nicht mehr brauchbare sind. Wenn du eine Hausratversicherung hast würde ich mit denen mal in Kontakt treten, die können dir bestimmt weiterhelfen.
Ich bin mir nicht sicher aber es kann auch sein das du die miete weiter zahlen musst der Vermieter dir aber die Alternative
Unterbringung zahlen muss. Ich würde da auch einfach mal mit ihm reden, klar ist das du nur dann zahlen musst wenn du in der Wohnung wohnst bzw. Alternative untergebracht bist! Fals du in der Verdi bist gibt es auch dort eine Hotline für Mietsache.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Grüße Nicita
Hallo Marsimoto,
der Vermieter zahlt den Dir entstandenen Schaden - normalerweise über die Haus-u. Grundbesitzerhaftpflicht bzw. über die Gebäudeversicherung. Dein Ansprechpartner ist der Vermieter, egal ob er die o.g. Versicherungen abgeschlossen hat oder nicht.
Miete brauchst Du ja sowieso nicht zahlen, wenn Deine Wohnung unbewohnbar ist, es geht aber um die anteiligen Nebenkosten für diesen Zeitraum und um den Schaden den Du erlitten hast (Ruß-Comp.,Fernseher etc. prüfen…?) und natürlich Deine Aufwendungen Reinigen, Umzug (auch wenn es nur zu Muttern ist…die wird doch von Dir anteilige Miete+NK verlangen…), evtl. Untermietkosten. Solltest Dich mal in Ruhe hinsetzen und eine Tabelle anfertigen mit all den Schadenskosten+Aufwendungen. Deinen Vermieter solltest Du schon mal eine pauschale Schadenmeldung ohne genaue Schadensumme zusenden. Dann wirst Du auch seine Reaktion sehen. Erst wenn Du tatsächlich alle Schäden und Aufwendungen kennst, dann sende alle Forderungen an Deinen Vermieter.
Gruss WB
Mietfortzahlung durch unverschuldeten Brand/Ruß
Da müssen Sie sich keinen Kummer machen. Sie schulden ihrem Vermieter nur Miete, wenn dieser eine BEWOHNBARE Wohnung zur Verfügung stellt. Wenn durch den Brand die Wohnung nicht mehr nutzbar ist, schulden Sie auch keine Miete!
Sie haben im Gegenteil sogar Anspruch gegenüber dem Schädiger auf Erstattung ihrer Zusatzkosten für Unterbringung (z.B. Übernachtung in einer Pension etc.).
Danke !!!
Das hat mir sehr geholfen !!
Werds genauso machen !
Danke für die Antwort!!!
Danke für die Antwort!!!
Danke für die Antwort!!!.
Danke für die Antwort!!!
Da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Ein Rechtsanwalt kann es sicherlich.
Hallo,
bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ist keine Miete mehr fällig. Ansonsten auch die eigene Hausrat einschalten. Mehr kann man aus der Beschreibung im Moment nicht sagen,
viele Grüße
Andreas
Sorry, aber so gar nicht mein Thema als Anlageberater.
Ihr Vermieter ist zuständig!
Hallo, dazu kann ich leider keine detaillierte Aussage machen würde dir aber raten, dich an deinen Vermieter zu wenden bzw. den örtlichen Mieterverein um Unterstützung zu bitten. M. E. müsste das über die Versicherung zu regeln sein, aber erst einmal muss die Schuldfrage an dem Grund für den Brand geklärt sein.
Eklis64
hallo marsimoto,
- wenn der technische defekt auf grund von einem fehler eingetreten ist durch z.b. falsche wartung oder bedienung aufgetreten ist, können sie regressansprüche geltend machen
- an den gebäudeversicherer herangehen
viele grüsse
Hallo Marsi, kurze Antwort: die Brandversicherung der Wohnung, in der es gebrannt hat, muß für alle Folgeschäden aufkommen, dazu zählen auch Hotelkosten bei Nichtbewohnbarkeit usw. Grundsätzlich ist Ihre Wohnung in den Zustand vor dem Brand zu versetzen.Ganz wichtig: Fotos machen von Brandschäden.- Gruß, Achim