Hallo, und zwar hab ich folgendes problem.
ich könnte bei der mutter einer freundin mitfrei wohnen (nur nebenkosten) und würde ihr dafür haus und hof in ordnung halten.sie ist selber schon älter und hat noch ihre pflegebedrüftige Mutter mit ihm haus.
das problem jedoch ist das sie wie sie sagte wohl nichts dazu verdienen darf weil sie einkommensteuerbefreit ist.
sie bezieht rente und das pflege geld von ihrer Mutter das sind zusammen ca 1000 €
gibt es eine möglichkeit das sie doch was dazu vedrdienen darf?
ich kenne es sowieso nicht das man einkommensteuerbefreit ist.wenn ist man doch nur befreit eine steuererklräung zu machen oder?
kann mir jemand vil helfen wie wir dieses Problem lösen können.
Sie ist selber nicht in der lage haus und hof in ordnung zu halten und ich würde ihr gern helfen
Sorry, da kann ich nicht helfen.
Hallo Tucker,
ich verstehe nicht ganz, wo das Problem in dieser Sache liegt. Die Mutter ist nicht steuerbefreit, sondern von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb der steuerpflichtigen Einkünfte liegt. Dies ändert sich jedoch nach meinem Dafürhalten auch nicht, wenn Sie von Dir die Erstattung der Nebenkosten für die Mietwohnung verlangt. Hierbei handelt es sich doch nicht um steuerpflichtige Einnahmen, sondern - wie das Wort selbst aussagt, um Kostenerstattungen, also um Erstattungen der Gelder, die sie selbst verauslagt hat. Ich sehe in dem ganzen also kein Problem.
Alles Gute für Dich und Deine Lieben
Wilhelm
Da werden verschiedene Begriffe leider durcheinander geworfen und mir ist noch nicht klar, wer nun arbeitet.
Es gibt einen Einkommensteuersatz, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Der Eingangssteuersatz von 23 % beginnt derzeit bei ungefähr 8500 EUR. WEnn die Mutter schon länger Rente (also vor 2005) bezieht, dann ist 50 % Steuerfrei. Später sind es dann immer ein paar Prozent weniger. Jeder kann für 400,00 EUR hinzuverdienen. Dies ist pauschal versteuert. Derzeit 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer. Dies kann der Arbeitgeber übernehmen oder auf den Arbeitnehmer abwälzen. Ein paar Kleiigkeiten kommen noch hinzu, aber die können nicht vom Arbeitgeber abgewälzt werden. Das mit dem Mietfrei wohnen sollte über einen Vertrag geregelt werden. Hierzu ist es notwendig, dass das rechtlich genau abgesichert wird, da dies sonst als zu versteuernde Mieteinnahme gilt. Also unbedingt erwähnen, dass es keine finanziellen Mittel gibt, dich zu bezahlen und du dich deshalb bereit erklärt hast, gegen Überlassung eines Zimmers/Wohnung zu arbeiten. Genau aufteilen wieviel Wohnung/Haus ist, wieviel Prozent Anteil dein Wohnteil. Falls es deine Freundin ist, dann ist natürlich einfacher eine gemeimsame Wohnung zu begründen. Kein steuerlicher Vorgang.
Keine Rechtsberatung
Ja aber ist denn das überhaupt gegenüber dem finanzamt vertretbar das man sagt ich bezahlen keien kiete nur die nebenkosten und dafür sorge ich für haus und hof.
mein rechtsanwalt meinte das ginge nicht,da es sich bei soetwas nur darum handelt kein geld hin und her zu schieben.
im prinzip müsste sie mich dafür bezahlen das ich haus und hof verwalte und ich müsste miete bezahlen.
@ Evelyn Marcks-Huber
arbeiten tut von den beiden keiner.
die mutter ist zu hause ,da sie ihre Mutter pflegen muss und bekommt deshalb nur ihr Pflegegeld und ihre Rente
der einzige der arbeitet in dieser konstillation sind ich und mein freund
schonmal vielen dank für eure tips.
Hallo man muss nicht so viel erzählen sondern einziehen. Du kannst mietfrei wohnen wenn es deine Verlobte ist. Verloben kann sich ja in Deutschland jeder. Die Aussage genügt. Ob du den Hof fegst geht doch keinen was an.
Ich sehe hier steuerlich kein Problem.
hihi jetzt ist der sachverhat ja volkommen durcheinander.
also erstens klar hängt man sowas nicht an die große glocke aber ich denke immer an irgendwelche böse nachbarn.
und das zweite ist das die besitzerin des hauses eine rentnerin ist und nicht mit mir verwandt ist und da ich auch weiblich bin und mein freund gern mit ins haus ziehen will ich mich schlecht mit der frau verloben kann 
meine frage ist kann man einen mietvertrag machen rein auf nebenkosten.das glaubt einem doch kein finanzamt…
Hallo, wenn man seine leistungen benutzt um mietfrei zu wohnen, so geht das nicht. Man wohnt da mietfrei und selbstverständlich bringt man den müll raus. Wenn die Rentnerin deine Oma ist und dein freund dein verlobter ist das legal.
Hier gibt es auch eine Bestimmung in der Abgabenordung ich glaube § 16 AO. Dann können auch deine Nachbarn nichts machen.
hier geht es aber darum ob es einen weg gibt wenn man mit der rentnerin (eigentümerin des hauses) nicht verwandt ist?
ist es richtig das die rentnerin bis zu einer grenze von 8300 einkommensteuerbefreit ist?
und 50% der rente wird nur angerechnet das würde heisen das sie bei einer rente von 800 monatlich (9600 jährlich)
nur 4800 angerechnet würde und sie also noch 3500 jährlich dazu verdienen könnte.
wie sieht das mit dem pflegegeld aus?Wird das als „Lohn“ für sie gesehn?
was ist mit den nebenkosten,da sie die ja auch bezahlen muss ist das ja kein einkommen oder?
Hallo steuern werden sicherlich bei diesen Einnahmen nicht anfallen. Die Miete sollten sie aber auch nur als Nettomiete ansetzen, weil Nebenkosten sind Einnahmen und gleichzeitig
Ausgaben. Die Sache mit dem Pflegegeld kann ich nicht beantworten.
Da kann ich dir leider auch nicht helfen.
Gruß Hendrik
Da kann ich dir leider auch nicht helfen.
Gruß Hendrik
schonmal danke ich werd mich mal mit der steuerangestellten von der frau treffen und schauen ob es so wie ich es aufgezählt habe legal wäre.