Mietfrei wohnen gegen Haushaltshilfe

was ist bei dem folgendem Fachverhalt zu beachten: insbesondere in bezug auf Steuer- und Arbeitsrecht.
Jemand stellt ein Zimmer/Einliegerwohnung im eigenen Haus gegen Mithilfe im Haushalt oder Kinderbetreuung zur Verfügung. Wobei hier natürlich über einen Vertrag (Mietvertrag?) festgelegt werden soll, wieviel Mithilfe (.z.B. 10 Stunden pro Woche) geleistet wird.

  1. Es erfolgen keine Zahlungen
  2. Es soll ein Betrag zu den Nebenkosten getragen werden
  3. Es wird nur ein Teil der „Miete“ durch Gegenleistung erbracht

Die Person, die in das Zimmer/Wohnung einzieht ist voll berufstätig und bekannt, jedoch nicht verwandt. (Stichwort : Nachbarschaftshilfe.

hi,

hier sollte ein mini-job vereinbart werden. zwar fliesst kein geld, aber der arbeitgeber = vermieter muss abgaben zahlen.

also quasie zwei verträge: 1. arbeitsvertrag X std. * Y EUR = Lohn
wobei 2. Mietvertrag = miete = Lohn

abgaben musst du 12,1% leisten, übersicht:

[http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/m…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/minijobportal/de/minijob/3 privathaushalte/1 minijobs im privathaushalt/InhaltsNav,N=5888-5830-5790.html)

im gegenzug können bis zu 5.100 EUR steuerlich bei der einkommensteuer des arbeitgeber-vermieters angesetzt werden, mehr dazu:

[http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/m…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/minijobportal/de/minijob/3 privathaushalte/3 steuerrecht/4__steuerermaessigung/InhaltsNav,N=5888-5830-5818-5814.html)

das ganze geht über das haushaltsscheckverfahren, also recht unproblematisch ab dem 2. monat.

gruss vom

showbee

Hallo
vielen Dank für die Info,
Habe die Antwort richtig verstanden, das eine Anmeldung als Minijob zwingend erforderlich ist. Oder gibt es hier auch Ausnahmen.
Muß die nicht bezahlte Miete trotzdem als Mieteinnahme bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden?
Gruß
Gisela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Habe die Antwort richtig verstanden, das eine Anmeldung als
Minijob zwingend erforderlich ist. Oder gibt es hier auch
Ausnahmen.

hallo,

ja! sonst schwarzarbeit… aua!

Muß die nicht bezahlte Miete trotzdem als Mieteinnahme bei der
Einkommenssteuererklärung angegeben werden?

ja! zufluss erfolgt zwar nicht in geld, aber in geldeswert! ist genauso gut. ihr erspart euch ja bei dem konstrukt nur die zahlungswege (300 EUR hin, 300 EUR zurück o.ä.).

den „einnahmen“ sind natuerlich die anteiligen kosten gegenzurechnen, also anteilige mietausgaben die man selber hat…

gruss vom

showbee

p.s. ggf. sollte für die erste steuererklärung (anlage V und ansatz der haushaltshilfe) ein profi zu rate gezogen werden…

nachtrag
hallo,

zu beachten sind noch einige grenzen. die sachbezugsverordnung regelt, wieviel arbeitslohn eine freie wohnung MINDESTENS entspricht.

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sachbez…

und im einkommensteuergesetz ist geregelt, wie hoch die miete MINDESTENS sein muss, damit die anfallenden kosten in voller höhe angesetzt werden. hierzu ist eine vergleichsmiete (mietspiegel) heranzuziehen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__21.html

im optimalfall liegen beide werte nah bei einander, da man möglichst beide mindest-werte erreichen sollte.

das nur als tip, nicht das ihr das minijob-entgelt zu gering ansetzt.

gruss vom

showbee

Hallo

das mit den Sachbezügen ist mir nicht ganz klar.
Machen wir mal ein Beispiel:
das Zimmer soll 196€ kalt kosten. Nebenkosten 74€ müssen immer getragen werden (sind aber doch Durchlaufposten, da dies ja auch entstehen)
dafür werden 28 Stunden pro Monat Hilfe geleistet
28x7€ = 196€

Es wird ein Minijob mit 196€ Arbeitslohn angemeldet, es werden dafür 23,72€ pauschale Abgaben geleistet.
Als Mieteinnahmen sind dann 196€ pro Monat zu versteuern.
Wo sollen nun die Sachbezüge berücksichtigt werden.

Gruß
Gisela

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

die sachbezugsverordnung regelt eigentlich den sachverhalt, dass der arbeitnehmer einen lohn x bekommt der in EUR&Ct ausgedrückt ist und zudem kost&logis frei hat. bsp. „brutto 1.500 EUR plus kost & logis“

in dem fall stellt sich für die korrekte besteuerung, wie kost&logis zu bewerten sind. hierzu sagt die besagte VO, welche werte mindestens anzusetzen sind, sonst wird die finanzverwaltung misstrauisch. oft wird aber schon im vertrag die sache genau anders geregelt, bsp. „brutto 2.000 EUR, davon werden 500 als wohnung geleistet“

in deinem fall wäre § 3 I „Der Wert einer Unterkunft beträgt monatlich 194,20 Euro“ einschlägig.

sowie § 3 II „Der Wert der Unterkunft nach Absatz 1 vermindert sich […] bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 vom Hundert, […]“

also 194,20 - 15% = 165,07 EUR.

da ihr einen wert von 196 EUR zugrunde legt, gibt es keine probleme, da ihr über dem „mindest“ liegt.

sollte es sich bei der unterkunft um eine eigene wohnung (bspw. einliegerwohnung im haus) handeln, wären aber § 4 zu beachten, also der ortsübliche mietpreis. hier müsste dann der mietspiegel der gemeinde angezogen werden.

jetzt klar?

gruss vom

showbee

Hi showbee,
nochmal für die ganzen Dummen (sprich mich)

zurück zu meinem Beispiel:
Arbeitsvertrag: 28 Stunden x 7 € = 196€ incl. Zimmer für 165€
zu zahlen an Arbeitnehmer = 31 €
Abgaben für Minijob von 196€ oder 196€-165€ ??
zu versteuernde Mieteinnhamen 196,00€ (??)

viele Grüße

PS. Ortsübliche Miete paßt

hallo,

Abgaben für Minijob von 196€
zu versteuernde Mieteinnhamen 165,00€

sind die angaben!

gruss vom

showbee