was ist bei dem folgendem Fachverhalt zu beachten: insbesondere in bezug auf Steuer- und Arbeitsrecht.
Jemand stellt ein Zimmer/Einliegerwohnung im eigenen Haus gegen Mithilfe im Haushalt oder Kinderbetreuung zur Verfügung. Wobei hier natürlich über einen Vertrag (Mietvertrag?) festgelegt werden soll, wieviel Mithilfe (.z.B. 10 Stunden pro Woche) geleistet wird.
- Es erfolgen keine Zahlungen
- Es soll ein Betrag zu den Nebenkosten getragen werden
- Es wird nur ein Teil der „Miete“ durch Gegenleistung erbracht
Die Person, die in das Zimmer/Wohnung einzieht ist voll berufstätig und bekannt, jedoch nicht verwandt. (Stichwort : Nachbarschaftshilfe.