Mietfrei Wohnen

Hallo an alle,

nehmen wir mal an, man würde mietfrei bei Verwandschaft, die ein Haus haben und selber dort nicht wohnen möchten, wohnen.
Alle anfallenden Betriebs, Instandsetzungskosten und so
selber zahlen.
Wie sieht es denn dann für den Vermieter aus, der mußte vorher ja Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ans Finanzamt zahlen als noch keine Verwandschaft in dem Haus gewohnt hat, sondern dieses richtig Vermietet war.
Fallen diese dann weg oder muß trotzdem weitergezahlt werde, auch wenn gar keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung da sind.
Wird man dann nach Schätzwert an die Kandarre genommen obwohl man wirklich nichts einnimmt und die Verwandschaft für Nada dort wohnen läßt???

Danke und Gruß an alle

In so einem Fall würde das Finanzamt die ortsübliche Vergleichsmiete schätzen und als Einkommen des Vermieters rechnen. Allerdings fällt die Schätzung meist moderater aus als die am Markt erzielbare Miete (der Beamte hat keine Lust sich mit Widersprüchen rumzuschlagen)

Hallo,
die Frage wurde ja schon beantwortet.

…Instandsetzungskosten und so

Was auch immer unter „und so“ fällt, dürften das (auch) Kosten sein, die der Vermieter nicht auf einen Mieter umlegen könnte.
Es wäre geschickter mindestens das als Miete zu bezahlen und im Gegenzug der Vermieter die Kosten übernimmt. Einen Teil davon kann er dann wahrscheinlich in seiner Steuererklärung geltend machen.

Cu Rene

Hallo,

wenn keine Einkünfte aus Vermietung erzielt werden, sind auch keine zu versteuern.
Damit das Finanzamt diese Einkünfte schätzen könnte, müssten schon Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Miete gezahlt und nur bei der Steuererklärung nicht angegeben würde.

nehmen wir mal an, man würde mietfrei bei Verwandschaft, die
ein Haus haben und selber dort nicht wohnen möchten, wohnen.
Alle anfallenden Betriebs, Instandsetzungskosten und so
selber zahlen.

Wer ist hier mit „selber“ gemeint - der Bewohner oder der Eigentümer?
Im ersteren Falle könnten theoretisch Einnahmen aus Vermietung vorliegen, denen aber Werbungkosten in gleicher Höhe gegenüberstehen würden. Mit der Afa für das Haus käme dann ein Verlust raus, der aber mangels Einkunftserzielungsbaischt nicht anerkannt würde.

Gruß,
Markus