Mietfreie Überlassung per (Miet-)Vertrag

unter 3 Geschwistern stellt sich folgende Situation dar: Schwester N. hat nach dem Tod der Mutter ein Zweifamilenhaus „geerbt“, mit der notariell beurkundeten Auflage, die anderen beiden Geschwister im Jahr 2019 zu je 1/4 des dann zu schätzenden Wert des Zweifamilenhauses auszuzahlen. In der größeren Wohnung (etwa 2/3) lebt Schwester N. zusammen mit ihrer eigenen Tochter. In der zweiten Wohnung lebte bis vor kurzem ein Großonkel mit lebenslangem (mietfreien) Wohnrecht, der im November verstorben ist. Nun hat sich aber die Lebenssituation des Bruders S. geändert und er würde nun gerne zusammen mit seiner Freundin in die frei gewordene Wohnung des verstorbenen Großonkels einziehen.

Unter den Geschwistern ist man sich einig, dass spätestens 2019 die zweite Wohnung an Bruder S. als sein zustehnder Erbanteil überschrieben werden soll. Da aber der Wert der Wohnung mehr ist, als das ihm zustehende 1/4 würde der Mehrwert an die in Australien lebende Schwester T. ausgezahlt werden.

Anstatt einer Miete soll nun auf ein gemeinsames Konto von N. und S. monatlich eine gewisse Geldsumme eingezahlt werden die zum Einen zum Erhalt der Immobile, für Heizöl und andere Nebenkosten und schließlich zur Ansparung des 2019 fälligen Auszahlungsbetrag für Schwester T. vorgesehen ist.

Nun stellen sich natürlich verschiedene Fragen:

  • Kann man dennoch eine Art Mietvertrag ohne Miete mit entsprechender Rechtssicherheit (Kündgungsfrist, etc.) abschliessen? Das ist vor allem für S. und seine Freundin relevant, damit ein gewisser Mieterschutz besteht, sollte sich das Verhältnis zwischen S. und N. derart verschlechtern…

  • ist es sinnvoll, dass S. mit seiner Freundin einen eigenen Mietvertrag abschliesst, damit auch sie entprechende Rechtssicherheit hat? Oder kann das in dem Mietvertrag zwischen N. und S. entsprechend berücksichtigt werden?

  • wo kann man sich eingehend beraten lassen, damit die angestrebte Lösung niemanden zum Nachteil gereicht?

  • ist es sinnvoll, oben beschriebene Lösung notariell festschreiben zu lassen?

  • laut Notarvertrag muss Schwester N. ihre Geschwister S. und T. spätestens 2019 auszahlen. Kann die Auszahlung und damit Überschreibung der Wohnung an S. auch schon früher erfolgen, wenn sich die Geschwister einig sind?

Vielen Dank für Eure Antworten…

Anstatt einer Miete soll nun auf ein gemeinsames Konto von N.
und S. monatlich eine gewisse Geldsumme eingezahlt werden die
zum Einen zum Erhalt der Immobile, für Heizöl und andere
Nebenkosten und schließlich zur Ansparung des 2019 fälligen
Auszahlungsbetrag für Schwester T. vorgesehen ist.

macht daraus einfach eine Kaltmiete und eine Betriebskostenvorauszahlung

Nun stellen sich natürlich verschiedene Fragen:

  • Kann man dennoch eine Art Mietvertrag ohne Miete mit
    entsprechender Rechtssicherheit (Kündgungsfrist, etc.)
    abschliessen? Das ist vor allem für S. und seine Freundin
    relevant, damit ein gewisser Mieterschutz besteht, sollte sich
    das Verhältnis zwischen S. und N. derart verschlechtern…

Ein ganz normaler Mietvertrag mit Miete und Nebenkostenvorauszahlung. Einkünfte sind aber steuerpflichtig.

  • ist es sinnvoll, dass S. mit seiner Freundin einen eigenen
    Mietvertrag abschliesst, damit auch sie entprechende
    Rechtssicherheit hat? Oder kann das in dem Mietvertrag
    zwischen N. und S. entsprechend berücksichtigt werden?

Man kann beide S + Freundin den Vertrag unterzeichen lassen, dann haften Beide für den Mietvertrag in voller höhe. Oder nur S unterschreibt und nimmt die partnerin mit in der Wohnung auf. Beides ist im Regulären Mietverhältnis möglich.

  • wo kann man sich eingehend beraten lassen, damit die
    angestrebte Lösung niemanden zum Nachteil gereicht?

Fachanwalt für Mietrecht, Steuern beim Steuerberater

  • laut Notarvertrag muss Schwester N. ihre Geschwister S. und
    T. spätestens 2019 auszahlen. Kann die Auszahlung und damit
    Überschreibung der Wohnung an S. auch schon früher erfolgen,
    wenn sich die Geschwister einig sind?

Vermutlich ja

Vielen Dank für Eure Antworten…

Bitte

Herzlichen Dank für deine Antwort, Naseweis.

Der Gedanke der im Ursprungsbeitrag beschriebene Lösung war u.a. auch, dass Schwester N. durch die Mieteinnahmen kein steuerrelevanter Nachteil entsteht…

Gruß, Stebo69

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass Schwester N auf das gemeinsame Konto ebenfalls einen gewissen Betrag zur Erhaltung der Immobilie und für Nebenkosten wie Heizöl, etc. einzahlen will…d.h. sowohl Vermieter als auch Mieter würden den gleichen Anteil auf dieses gemeinsame Konto einen gewissen Betrag zur Erhaltung der Immobilie einzahlen.

Vielleicht spielt das noch eine Relevanz?

Huhu,

nun dafür kann man daber auch die Abschreibung des Gebäudes und andere Werbekosten wie z.b. Darlehnzinsen von der Steuer absetzen.

Wenn man die Steuer umgehen will, sollte man sich hier im Steuerbrett informieren.