unter 3 Geschwistern stellt sich folgende Situation dar: Schwester N. hat nach dem Tod der Mutter ein Zweifamilenhaus „geerbt“, mit der notariell beurkundeten Auflage, die anderen beiden Geschwister im Jahr 2019 zu je 1/4 des dann zu schätzenden Wert des Zweifamilenhauses auszuzahlen. In der größeren Wohnung (etwa 2/3) lebt Schwester N. zusammen mit ihrer eigenen Tochter. In der zweiten Wohnung lebte bis vor kurzem ein Großonkel mit lebenslangem (mietfreien) Wohnrecht, der im November verstorben ist. Nun hat sich aber die Lebenssituation des Bruders S. geändert und er würde nun gerne zusammen mit seiner Freundin in die frei gewordene Wohnung des verstorbenen Großonkels einziehen.
Unter den Geschwistern ist man sich einig, dass spätestens 2019 die zweite Wohnung an Bruder S. als sein zustehnder Erbanteil überschrieben werden soll. Da aber der Wert der Wohnung mehr ist, als das ihm zustehende 1/4 würde der Mehrwert an die in Australien lebende Schwester T. ausgezahlt werden.
Anstatt einer Miete soll nun auf ein gemeinsames Konto von N. und S. monatlich eine gewisse Geldsumme eingezahlt werden die zum Einen zum Erhalt der Immobile, für Heizöl und andere Nebenkosten und schließlich zur Ansparung des 2019 fälligen Auszahlungsbetrag für Schwester T. vorgesehen ist.
Nun stellen sich natürlich verschiedene Fragen:
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Kann man dennoch eine Art Mietvertrag ohne Miete mit entsprechender Rechtssicherheit (Kündgungsfrist, etc.) abschliessen? Das ist vor allem für S. und seine Freundin relevant, damit ein gewisser Mieterschutz besteht, sollte sich das Verhältnis zwischen S. und N. derart verschlechtern…
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ist es sinnvoll, dass S. mit seiner Freundin einen eigenen Mietvertrag abschliesst, damit auch sie entprechende Rechtssicherheit hat? Oder kann das in dem Mietvertrag zwischen N. und S. entsprechend berücksichtigt werden?
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wo kann man sich eingehend beraten lassen, damit die angestrebte Lösung niemanden zum Nachteil gereicht?
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ist es sinnvoll, oben beschriebene Lösung notariell festschreiben zu lassen?
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laut Notarvertrag muss Schwester N. ihre Geschwister S. und T. spätestens 2019 auszahlen. Kann die Auszahlung und damit Überschreibung der Wohnung an S. auch schon früher erfolgen, wenn sich die Geschwister einig sind?
Vielen Dank für Eure Antworten…