Hallo,
----------- Vorgeschichte, kann Übersprungen werden.
dies ist wirklich ein fiktiver Fall…
ich habe in einem thread gelesen, in dem sich jmd über einen Sozialleistungsbetrüger beschwert hatte, dass dieser in einer großen WOhnung wohnt und keine Miete zahlt. Die Wohnung wurde ihm vom AG zur verfügung gestellt. Das wäre dann so ok.
Allerdings kann ich das nicht glauben. Denn selbst einen Mietwagen muss man als Geldwerten Vorteil angeben und versteuern usw. Kann ein AG seinen AN wirklich mietfrei in einer seiner Imobilien wohnen lassen? Oder muss er ein gewisses angepasstes minimum verlangen? Bzw. wie versteuert man das dann? Denn sonst könnte man das Gehalt um die Miete kürzen und spart so einiges an steuern.
Danke
Hallo,
dem Fiskus ist es schnurzpieps, ob der Arbeitslohn bar oder als Sachleistung fließt - er hält immer die Hand auf.
Früher waren Kost und Logis als Teil des Arbeitsentgelts auch üblicher, z.B. bei den Knechten und Mägden eines Bauern, bei Hauspersonal, bei Handwerksgesellen.
§ 8 des EStG sagt, dass „Einnahmen (…) alle Güter (sind), die in Geld oder Geldeswert bestehen“, und insofern auch der Besteuerung unterliegen.
Gruß, Bernd
§ 8 des EStG sagt, dass „Einnahmen (…) alle Güter (sind),
die in Geld oder Geldeswert bestehen“, und insofern auch der
Besteuerung unterliegen.
und der Wohnungswert wird dann mit einer angemessenen Miete berechnet? Oder kann man die miete auch auf 1€ oder 0€ festlegen und dann besteurt man diesen Fake-wert?
Früher waren Kost und Logis als Teil des Arbeitsentgelts auch
üblicher, z.B. bei den Knechten und Mägden eines Bauern, bei
Hauspersonal, bei Handwerksgesellen.
Und das ist heute sogar noch üblich.
Die Ursprungsfrage ist viel zu allgemein gehalten, natürlich sind Dienstwohnungnen steuerfrei wenn man ad hock da sein muss…
Das nennt sich dann Bereitschaftsunterkunft oder sowas ähnliches.
Oder meint jemand, dass Merkel im Kanzleramt Steuern für ihren privaten Schlafraum zahlt?..?..
Ja das ist möglich,denn es steht nirgendwo in einem Gesetz geschrieben,das jemand Miete für einen Raum nehmen muss.
Dieser Fall ist auch gar nicht so selten,da es sich bei solchem Mietwohnraum nämlich in der Regel um Wohnungen handelt,die unmittelbar mit einem Arbeitsverhältnis verknüpft sind.Als Beispiele
-Hausmeister
-Küster
-Jäger
usw.
Bei solchen Dienstwohnungen ist die Miete nämlich im Lohn „versteckt“,d.h.die betreffende Person erhält einen entsprechend niedrigeren Arbeitslohn.
Steuerrechtlich hingegen zählt die Wohnung zum sogenannten Sachwerten Vorteil und wird entsprechend besteuert,d.h. es wird der nach dem Mietspiegel für eine vergleichbare Wohnung zu zahlende Mietzins (Kaltmiete) als Einnahme den Einkünften desjeniegen zugeschlagen.
Bei einem Empfänger von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) erfolgt dann übrigens ebenfalls die Anrechnung nach dem Steuerrechtlichen Verfahren.Das heisst,es werden keine Kosten für die Unterkunft bezahlt,da diese ja als (fiktive) Einnahmen vom Arbeitslosen selbst gezahlt werden.