Guten Tag,
A kauft von B eine vermietete Wohnung. B verwaltet das Objekt lt. Vertrag für A kostenlos (kann von A jederzeit einseitig widerrufen werden). Im notariellen Kaufvertrag übernimmt B als Verwalter eine Mietgarantie. Dazu tritt A seine Mietzinsansprüche an B ab (dies ist jederzeit von A einseitig widerrufbar lt. Vertrag), B verpflichtet sich im Gegenzug 300 Euro bzw. bei Erhöhung der Miete mindestens den jeweiligen Mietbetrag monatlich an A zu zahlen.
A bekommt also immer die Miete von B, egal ob Mieter zahlt oder ob gar kein Mieter exisitiert.
Irgendwann weist B den Mieter an, die Miete direkt an A zu zahlen. Sollte A als Eigentümer dann die Abtretung widerrufen oder ist das egal? Lt. Vertrag schulde ihm B in diesem Fall trotzdem die Differenz, falls der Mieter zu wenig oder nicht bezahlt.
A erhält bisher regelmäßig die Miete in voller Höhe. So weit alles ok.
Fallballspiele:
Was wäre, wenn B insolvent ist/wird? Könnte er auf Grund der Abtretung bis zur Verjährungsfrist (3 Jahre) die bereis gezahlte Miete von A zurückfordern und die im Gegenzug vereinbarte Zahlung nicht leisten oder andere Ansprüche rückwirkend aufrechnen? Oder ist es absolut gleichwertig wenn der Mieter direkt an A zahlt wie wenn er an B zahlen würde und B den Betrag an A überweist? Wäre sonst ein Fall denkbar, weshalb man diese Abtretung sofort widerrufen sollte?