Mietgeld von Vermieter einbehalten! Rechtens?

Guten Tag,

der ehemalige Vermieter von Person A hält die Mietkaution für
seine alte Wohnung zurück und teilte mit, dass Person A mit der
Rückzahlung frühestens in 2 Monaten rechnen kann.
Wie lange kann ein Vermieter die Mietsicherheit zurückhalten?

Person A musste allerdings zum 15ten ausziehen musste, da danach
für die Nachmieter renoviert wurde. Person A sollte daraufhin die Hälfte der Miete zurückerhalten

Bis hierhin ist alles klar: Es gab eine Wohnungsübergabe, die Wohnung
wurde vom Vermieter scheinbar nicht richtig abgenommen. Er war
zwar anwesend, stritt sich aber lieber mit den anwesenden
Handwerkern. Person A gab die Schlüssel ab, die Wohnung wurde
besenrein übergeben mit der Bitte dass Sie den restlichen Betrag der
Miete zurücküberwiesen bekommt.

Nun meldet sich heute der Vermieter und behauptet, die Wohnung wäre
dreckig, in den Schubladen wären Verschmutzungen gewesen, die Dusche
war ebenfalls stark verschmutzt. Er behält nun die restliche Miete
ein, da Sie eine Putzkraft 3 TAGE für jeweils 8 STUNDEN beschäftigen
musste!

Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht. Ist das rechtens?

Des weiteren hatte A den Dauerauftrag für die Miete
bereits gekündigt, die Bank buchte trotzdem den Betrag für September
vom Konto ab. Auch hier will sich der Vermieter Zeit lassen
und das Geld zurücküberweisen, wenn er dazu kommt. Beides zusammen
(Mietkaution und fälschlicherweise überwiesene Miete für September)
sind immer hin über 2000 Euro!

Guten Tag,

Auch so,

der ehemalige Vermieter von Person A hält die Mietkaution für
seine alte Wohnung zurück und teilte mit, dass Person A mit
der
Rückzahlung frühestens in 2 Monaten rechnen kann.
Wie lange kann ein Vermieter die Mietsicherheit zurückhalten?

Bis zu sechs Monaten mindestens. Danach muss der größere Teil ausbezahlt werden. Einen Teil darf der VM bis zur endgültigen Abrechnung der NK einbehalten. Wenn der Abrechnungszeitraum der 01.01.-31.12. ist also bis zum 31.12.2010.

Person A musste allerdings zum 15ten ausziehen musste, da
danach
für die Nachmieter renoviert wurde. Person A sollte daraufhin
die Hälfte der Miete zurückerhalten

Bis hierhin ist alles klar: Es gab eine Wohnungsübergabe, die
Wohnung
wurde vom Vermieter scheinbar nicht richtig abgenommen. Er war
zwar anwesend, stritt sich aber lieber mit den anwesenden
Handwerkern. Person A gab die Schlüssel ab, die Wohnung wurde
besenrein übergeben mit der Bitte dass Sie den restlichen
Betrag der
Miete zurücküberwiesen bekommt.

Nun meldet sich heute der Vermieter und behauptet, die Wohnung
wäre dreckig, in den Schubladen wären Verschmutzungen gewesen, die
Dusche
war ebenfalls stark verschmutzt. Er behält nun die restliche
Miete
ein, da Sie eine Putzkraft 3 TAGE für jeweils 8 STUNDEN
beschäftigen
musste!

Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht. Ist das rechtens?

Das ist schlecht. Man sollte immer ein Übergabeprotokoll machen, damit genau so etwas nicht passieren kann. Allerdings darf ein VM soweit ich weiss nicht die Miete zur Deckung von Mängeln nutzen, dafür ist die Kaution da. 2tens muss er eigentlich einem Mieter die Gelegenheit geben, Missstände selbst zu beseitigen. Natürlich hilft einem das wenig, wenn der VM auf den Beträgen sitzt und diese nicht wieder rausrückt.

Des weiteren hatte A den Dauerauftrag für die Miete
bereits gekündigt, die Bank buchte trotzdem den Betrag für
September
vom Konto ab. Auch hier will sich der Vermieter Zeit lassen
und das Geld zurücküberweisen, wenn er dazu kommt. Beides
zusammen
(Mietkaution und fälschlicherweise überwiesene Miete für
September)
sind immer hin über 2000 Euro!

Wegen solcher Dinge wie falsch überwiesener Beträge kann man sich aber doch auch an seine Bank wenden? Diese von dort aus zurückfordern? Geht das bei Daueraufträgen nicht, insbesondere wenn die Bank nachweislich einen Fehler gemacht hat?

Mit welcher Begründung wird dieser Betrag zurückgehalten? Das ist natürlich auf keinen Fall rechtens. Allerdings ist natürlich immmer der am Drücker, der auf dem Geld sitzt.

Letztendlich würde im Fall eines Falles nur der Gang zum Anwalt bleiben bzw. der vors Gericht.

Gruß
Nita