Folgender fiktiver Fall: Kunde K hat von einem renommierten Telekommunikationsanbieter T über Jahre verschiedene Geräte (Router, Mediareceiver) gemietet. Er stellt nun auf moderne Geräte um und die bisher genutzten Mietgeräte sind nicht mehr im Gebrauch.
Über die Internetseite des Anbieters T kündigt K nun den Mietvertrag und möchte, wie dort beschrieben, die Geräte zurückgeben.
Nach Abschluss des Vorganges erhält K den Hinweis, dass T die Geräte nicht zurück möchte und bittet K, diese fachgerecht zu entsorgen.
Des weiteren wird K auf folgendes hingewiesen:
„Eine weitere Nutzung, der Verkauf oder eine sonstige Verwertung der Geräte sind nicht gestattet“.
Was passiert nun, wenn K die Geräte fachgerecht zum Recyclinghof bringt, dort in den entsprechend Container gibt, und diese dann aus dem Container von einem Dritten entnommen und weiterverkauft werden?
Was, wenn dieser Dritte wieder der K ist?
Fragt interessiert der Alfred