Mietgleidsbeiträge von 2006 bis heute nachzahlen?

Hallo,

mal angenommen, Person X ist in einem Verein eingetreten. Die Person X muss wie andere Mitgleider auch, Beiträge bezahlen. Da der Verein Z ein Lastschriftverfahren eingeführt hat und die ersten male auch Beiträge automatisch abgebucht hat und nun nach knapp 4 Jahren festgestellt hat, dass bei der Person X keine Beiträge abgebucht wurde. Die Beiträge sind allerdings durch ein „Softwareversagen des Vereins Z“ nicht abgebucht wurden! Verein Z sagt auch das es es „heute“ erst aufgefallen ist.

Person X ist aber davon ausgegangen - da Person X wie gewünscht dem Verein Z eine Einzugsermächtigung beweligt hat - das die Beträge automatisch abgebucht werden. Person X ist das auch nicht aufgefallen!

Frage? Muss Person X die Beiträge laut der Satzung des Vereins Z nachzahlen?

„Gemäß §xx der Satzung XY zahlen Mitglieder jährliche Beiträge. Entsprechend §cc der Satzung legt die Versammlung Höhe, Zeitpunkt und Fälligkeit von Zahlungen fest.“

Antwortden sind willkommen!
Danke

Hallo.

Eine Nachzahlungspflicht besteht nur insoweit als noch keine Verjährung eingetreten ist (drei Jahre, Fristbeginn zum jeweiligen Jahresende).

Geprüft werden sollte aber, ob der Verein nicht die Möglichkeit hat, das Mitglied aus dem Verein zu werfen.

Naja, Person X möchte nun die Beiträge nicht zahlen, da die Person X wie gesagt eine lastschriftverfahren bevollmächtigt hat. Wo ist das das mit der Nachzahlungspflicht nieder geschreiben?
Oder kann Person X die Nachzahlung verweigern??

Naja, Person X möchte nun die Beiträge nicht zahlen, da die
Person X wie gesagt eine lastschriftverfahren bevollmächtigt
hat. Wo ist das das mit der Nachzahlungspflicht nieder
geschreiben?
Oder kann Person X die Nachzahlung verweigern??

Mit der Erteilung eines Lastschriftverfahrens überträgt man nicht die Verantwortung, den Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten, an den Verein. Falls ich hier falsch liege, möge man mich bitte korrigieren, kann mir das aber nicht vorstellen.

Gegenfrage: Warum möchte Person X die Beiträge nicht nachzahlen, aber Mitglied im Verein bleiben? Warum ist Person X nicht bereit, für (davon gehe ich aus) erbrachte Leistungen der letzten Jahre (Vereinsmitgliedschaft) zu zahlen?

Das Stichwort „Verjährung“ wurde dir bereits zugeworfen. Linktipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung_(Deutschland)

Ich finde allerdings, dass es für Person X eine Frage des Anstands wäre, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen, da Person X (davon gehe ich aus) Vereinsmitglied war/ist. Lastschriftverfahren hin und her – nicht bezahlte Beiträge sind Schulden und Schulden sollte man begleichen!

Nur meine Meinung…
McPringle

Hallo,

das kann das Mitglied vielleicht von Verzugszinsen befreien, aber an der Beitragschuld ändert das erst einmal nichts. Da hat ja niemand verzichtet, sondern einfach nur die Forderung nicht geltend gemacht. Da könnte man allenfalls aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung argumentieren. Dafür enthält der Fall aber außer dem Zeitmoment keine Anhaltspunkte, aus denen sich ergibt, dass der Verein hier die Beiträge bewusst nicht eingezogen hat.

VG
EK

Hallo,

Person X ist aber davon ausgegangen - da Person X wie
gewünscht dem Verein Z eine Einzugsermächtigung beweligt hat -
das die Beträge automatisch abgebucht werden. Person X ist das
auch nicht aufgefallen!

Ach ja?
Du kontrollierst keine Kontoauszüge?
Glaube ich nicht, denn Du bestätigst ja selbst die ersten Abbuchungen.
Also hast Du das auch anfangs kontrolliert.

Frage? Muss Person X die Beiträge laut der Satzung des Vereins
Z nachzahlen?

Natürlich!
Wenn Du jetzt nachzahlen mußt, stehst Du ja nicht schlechter da, als wenn der Verein regelmäßig abgebucht hätte.

Gruß:
Manni