Miethaftpflichtschaden

Hi

Jein, es geht ja nicht ums A*-Möbel des Mieters sondern um
einen verfaulten Boden, vermodertes Linoleum, durchnässte
Wände und Putz.

Aber wie hat denn der Mieter diesen Schaden verursacht?
Der muss ja dann über einen längeren Zeitraum entstanden sein, oder?
Liegt es tatsächlich an dem Mieter oder sind hier vielleicht sogar Schäden zustande gekommen, die der Mieter so gar nicht verursacht hat?

Würde mich dann doch weiter interessieren!

Talianna

Der Mieter wohnt seit sieben Jahren in der, damals frisch rennovierten, Wohnung. Laut Gutachter muß der Mieter praktisch seit Einzug regelmäßig das ganze Bad unter Wasser gesetzt haben. Das Wasser hat sich irgendwann, von der Türschwelle beginnend, unter dem Bodenbelg in den Dielenboden gesaugt und dort den gesamten Fußbodenaufbau zum Schimmeln gebracht. Außerdem hat sich von dort durch Kapilarwirkung in den Wänden nach oben gearbeitet so dass die Mauern durchnässt sind.

Bekannt wurde der Schaden erst, als sich im darunterliegenden Raum so viel Wasser in der abgehängten Decke sammelte, dass dieses über die Paneele überlief :frowning:

bye
Rolf
der sich ein wenig wundert dass er sich rechtfertigen muß

Hi

Der Mieter wohnt seit sieben Jahren in der, damals frisch
rennovierten, Wohnung. Laut Gutachter muß der Mieter praktisch
seit Einzug regelmäßig das ganze Bad unter Wasser gesetzt
haben.

Dann ist das die Info die mir persönlich fehlte um den Sachverhalt richtig zu verstehen.
Also ist es hier so, dass dem Mieter ein höherwertiges Bad überlassen wurde (Quasi Neuzustand)

Dann ist die Frage ob die Versicherung das mit einkalkuliert hat.
Schäden am Gemäuer sind mit Sicherheit keine „normale“ Abnutzung.
Da würde ich mich an der Stelle des Vermieters doch noch mal mit der Versicherung in Verbindung setzen.

Das Wasser hat sich irgendwann, von der Türschwelle
beginnend, unter dem Bodenbelg in den Dielenboden gesaugt und
dort den gesamten Fußbodenaufbau zum Schimmeln gebracht.
Außerdem hat sich von dort durch Kapilarwirkung in den Wänden
nach oben gearbeitet so dass die Mauern durchnässt sind.

Bekannt wurde der Schaden erst, als sich im darunterliegenden
Raum so viel Wasser in der abgehängten Decke sammelte, dass
dieses über die Paneele überlief :frowning:

Ist aber doch ganz klar ein vom Mieter verursachter Schaden, keine gewöhnliche Abnutzung… (s.o.)

bye
Rolf
der sich ein wenig wundert dass er sich rechtfertigen muß

So war das gar nicht gemeint.
Manchmal ist es einfach so, dass durch genauere Informationen sich ein ganz anderes Bild ergibt (so wie in diesem Fall)

mfg
Talianna

Hi,

die Versicherung bezahlt die Mauerschäden voll aber den Fußboden(belag) nicht weil Abnutzung. Aber wie gesagt, darum ging es nicht sondern darum ob der Mieter durch sein Verschulden nicht auch einen Teil des Selbstbehaltes tragen kann - und das scheint nicht der Fall zu sein.

bye
Rolf

die Versicherung bezahlt die Mauerschäden voll aber den
Fußboden(belag) nicht weil Abnutzung. Aber wie gesagt, darum
ging es nicht sondern darum ob der Mieter durch sein
Verschulden nicht auch einen Teil des Selbstbehaltes tragen
kann - und das scheint nicht der Fall zu sein.

als vermieterin schwillt mir der kamm, wenn ich sowas lese. ich würde dem kerl jetzt „comfort“ nadelfilz-teppichfliesen reintackern lassen, den quadratmeter zu 4,99. material so aussuchen und verlegen, dass nässe schön von unten durchzieht.

wenn er dann nach dem nächsten badespaß aus der wanne steigt, kann er grad weiter mit den quanten durchs wasser patschen. vielleicht wundert er sich dann mal, dass es gar nicht trocken wird zwischen den zehen.

ja gut, war nur eine fantasie. mein mitgefühl jedenfalls.

Hi,

als vermieterin schwillt mir der kamm, wenn ich sowas lese.
ich würde dem kerl jetzt „comfort“ nadelfilz-teppichfliesen
reintackern lassen, den quadratmeter zu 4,99. material so
aussuchen und verlegen, dass nässe schön von unten durchzieht.

wenn er dann nach dem nächsten badespaß aus der wanne steigt,
kann er grad weiter mit den quanten durchs wasser patschen.
vielleicht wundert er sich dann mal, dass es gar nicht trocken
wird zwischen den zehen.

ja gut, war nur eine fantasie. mein mitgefühl jedenfalls.

als mieter schwillt mir der kamm, wenn ich sowas lese! Kann der Vermieter sein verdammtes Badezimmer(!!!) nicht so fliesen, dass das Wasser nicht in die Decke versickern kann! Beim nächsten mal wenn die Handwerker rumlaufen müssen und das Badezimmer unbenutzbar ist, wird die Miete gekürzt!

Die meisten Feierabend-Vermieter haben zu wenig Abstand von dem Objekt, welches sie als Anlage gekauft oder geerbt haben.

Vermieten ist ein Geschäft! Und als solches helfen Gefühle wenig, sondern nur das Mietrecht und ein realistischer Wirtschaftsplan.

Die Mieter sind die Kunden der Vermieter und keineswegs Mittel zum Zweck.

Eine Wohnung - wie alles im Leben - nutzt sich ab. Die Miete muss diese Abnutzung und auch durchschnittliche Schäden mit abdecken. Für größere Schäden ist die Versicherung da.

Wenn am Ende des Jahres nach Steuern noch 10% Gewinn übrig bleibt, dann hat man immerhin besser gewirtschaftet als die meisten Firmen in Deutschland.

Wie in jedem Geschäft, geht man Risiken ein. Insbesondere mit dem Risiko „Kunde ak. Mieter“ Wer aber solche Risken ausblendet, hat auch in diesem Geschäft nichts zu suchen.

Also, immer schön locker bleiben. :smile:

Gruss
Joey

Aus bautech. Sicht ist anzumerken, dass Fliesen nicht wasserdicht sind.

vnA

Na, wenn das die einzige Anmerkung von dir ist, dann habe ich ja Glück gehabt :wink:

Weshalb? Du hast doch Recht.

vnA

Hallo Rolf,

vielleicht solltest du bezüglich des Abzugs (insbesondere der Höhe wegen) deine Frage nochmal im Versicherungsbrett stellen. Die Frage, ob der Mieter hier mit der Differenz aus Neuwert und Zeitwert mit ins Boot genommen werden kann wurde dir ja schon beantwortet.

Gruß

Lebensdauer Nachtrag
Nochmal hallo,

als kleiner Nachtrag PDF mit durchschnittlichen Lebensdauern:

http://www.svrenz.de/downloadfile.php?file=lebensdau…

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http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/G/Gebaeudea…

Jetzt weiß ich also wie Gebäude abgeschrieben werden. Was das jetzt mit dem Zeitwert zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Eine Kloschüssel hat wohl kaum eine Nutzungsdauer von 50 Jahren?!

1 „Gefällt mir“

du kannst den ironiemodus abschalten. die umformulierung einer meinung durch betrachtung von der gegenseite ist ein legitimes rhetorisches mittel.

Die meisten Feierabend-Vermieter

hat auch in diesem Geschäft nichts zu suchen.

kürze ich mal zusammen, möchte dir aber versichern, dass ich bei dieser allgemeinen darstellung bzgl. rendite und risiko bei der vermietung ganz deiner meinung bin.

meine äußerung bezieht sich ausschließlich auf den konkreten sachverhalt, der wie folgt beschrieben wurde:

„Laut Gutachter muß der Mieter praktisch seit Einzug regelmäßig das ganze Bad unter Wasser gesetzt haben. Das Wasser hat sich irgendwann, von der Türschwelle beginnend, unter dem Bodenbelg in den Dielenboden gesaugt und dort den gesamten Fußbodenaufbau zum Schimmeln gebracht. Außerdem hat sich von dort durch Kapilarwirkung in den Wänden nach oben gearbeitet so dass die Mauern durchnässt sind.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a44zcw

unabhängig davon, ob der mieter das bad „regelmäßig“ und unregelmäßig geflutet hat, scheint hier doch klar zu sein, dass wiederholt aus dem bad geflossenen wassermengen zuerst den fußboden des angrenzenden zimmers und danach auch die wände beschädigt haben:

„es geht … um einen verfaulten Boden, vermodertes Linoleum, durchnässte Wände und Putz … mehr auf http://w-w-w.ms/a44zcw

Also, immer schön locker bleiben. :smile:

ganz klar. aber die frage, ob man den mieter wegen (grober?) fahrlässigkeit ein klitzekleines bisschen an den sanierungskosten beteiligen darf, sollte trotzdem erlaubt sein und dem mieter durchaus zuerst mal persönlich gestellt werden.

und dann mal lässig abwarten, wie locker der antwortet.