Hiho,
angenommen ein Mieter verursacht in seinem Bad einen Wasserschaden den die Versicherungung aufgrund Zeitwert mit zu rund 50% bezahlt. Dürfte der Vermieter die Differenz zwischen bezahlter Versicherungsleistung und tatsächlich entstandenem Schaden dem Mieter abverlangen?
Vielen Dank für Eure Info
Rolf
Der tatsächlich entstandene Schaden ist der Zeitwert. Der Rest wäre Bereicherung.
vnA
Hi,
verstehe ich nicht. Angenommen, das Angebot der von der Versicherung beauftragten Firma für die Behebung des Schadens beliefe sich auf € 2.200,–. Das ist für mich der tatsächliche Schaden.
Die Versicherung würde aber in diesem Fall nur etwa 1.000,-- unter dem Hinweis auf Wertverlust, Verschleiß und Alterung erstatten.
Stellt sich mir die Frage, wer für die Differenz aufkommt. Nach meinem, zugegeben völlig laienhaften, Rechtsverständnis müsste das der Schädiger, also in diesem Fall der Mieter sein.
bye
Rolf
Huhu
ich habe das eher so verstanden, dass die Versicherung deshalb nicht mehr Kosten erstattet, da durch die Alterung das ganze einfach nicht mehr den Wert hat, bzw dass der entstandene Schaden demzufolge nur einen „Wert“ von 1000 Euro (aus dem Beispiel) hat.
Daher wird sie natürlich auch nicht für mehr aufkommen.
In Meinen Augen heisst das, dass der vom Mieter verursachte Schaden auch nur 1000 Euro ist und der Rest Sache des Vermieters ist.
Aber ich kann mich natürlich auch irren.
Sicher geht der Mieter, wenn er sich einfach mal bei seiner Versicherung erkundigt wie das genau gemeint ist…
mfg
Talianna
Wenn mir jemand in mein 10 Jahre altes Auto fährt, bekomme ich ja auch keinen Neuwagen, sondern nur den Zeitwert. Wer zahlt dann den Rest? Klar, ich.
vnA
verstehe ich nicht. Angenommen, das Angebot der von der
Versicherung beauftragten Firma für die Behebung des Schadens
beliefe sich auf € 2.200,–. Das ist für mich der tatsächliche
Schaden.
Die Versicherung würde aber in diesem Fall nur etwa 1.000,–
unter dem Hinweis auf Wertverlust, Verschleiß und Alterung
erstatten.
beispiel, nur bezogen auf materialkosten:
mieter brunzt die kloschüssel in grund und boden.
klempner bietet eine dem alten modell vergleichbare schüssel für 2.200 an. zeitwert des ruinierten stücks beträgt aber nur noch 1.000, wie die versicherung auch begründete.
man könnte sich nun auf die suche nach einem gebrauchten arschmöbel für den mieter machen. oder er legt eben drauf, wenn er was unbenutztes will…
Stellt sich mir die Frage, wer für die Differenz aufkommt.
jetzt immer noch?
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Hi,
nach der Logik habt Ihr natürlich Recht. Nur kommt ja der Mieter in den Genuss des neu sanierten Bades und nicht der Vermieter. Miete erhöhen deswegen geht ja eher auch nicht.
Aber ich seh schon, da hab ich wohl die Vermieterbrille auf und der Wunsch ist Vater des Gedankens.
Danke fürs Zurechtrücken 
Rolf
Jein, es geht ja nicht ums A*-Möbel des Mieters sondern um einen verfaulten Boden, vermodertes Linoleum, durchnässte Wände und Putz.
However, ich fürchte ich habs verstanden 
bye
Rolf
Hallo,
bei einem Mietsachschaden zahlt der Versicherer den Betrag der dem Vermieter zusteht und dies ist der Zeitwert.
Dies ist geschehen und somit muss der Vermieter die Differenzkosten selbst tragen.
Gruß Merger
Wenn es sich nicht nur um eine Instandsetzung, sondern um eine Modernisierung handelt (wassersparende Armaturen, wärmedämmende Wanne, wassersp. Toilette) können die anrechenbaren Kosten mit 11% pa auf den Mieter umgelegt werden.
Abgesehen davon, erhöht sich die Vermietbarkeit und der nachhaltige Wert des Objektes.
vnA
Wertverlust duch AFA nicht vergessen.
Hi,
v
den Wert Verlust durch die Alterung wird jährlich mit ca 2 % abgeschrieben. Hinzu ist in der Miete die Abnutzung der Mietsache schon mit einkalkuliert. Schon dadurch sollte die Differenz begleichen sein (Bei Reparatur / Instandhaltung beträgt ggf die AFA 100 % genaueres im Steuerbrett da es hunderte Ausnahme gibt)
cu naseweis
Hi,
den Wert Verlust durch die Alterung wird jährlich mit ca 2 %
abgeschrieben.
Denr Wertverlust wird abgeschrieben? 2% wovon? Vom Verlust? 2% von Wasauchimmer pro welchem Zeitfenster?
2% für Badezimmerausstattung? Bist Du da sicher?
Hinzu ist in der Miete die Abnutzung der
Mietsache schon mit einkalkuliert. Schon dadurch sollte die
Differenz begleichen sein
Das hab ich jetzt nicht verstanden?! Also muss der Vermieter doch nichts bezahlen?
(Bei Reparatur / Instandhaltung beträgt ggf die AFA 100 % genaueres
im Steuerbrett da es hunderte Ausnahme gibt)
Was hat die Tatsache, dass etwas ggf. sofort zu 100% abgeschrieben werden kann, mit dem Zeitwert zu tun?
Ich habe nicht den Eindruck, dass Dir klar ist, was Du da so schreibst.
Greetz,
Bommel
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hi,
du Stellst oder Kaufst ein Gebäude zu einen Bestimmten Wert. Mit diesen Wert wird das Gebäude in die Bilanz genommen.
Durch die Alterung bzw. die Nutzung verlierht dies aber am Wert, kennt man am Besten bei Autos.
Dieser Werteverlust wird in der Billanz natürlich berücksichtigt. Die Höhe der Abschreibung ist durch die Nutzungsdauer festgelegt. Bei Immobilien etwa 2 % Diese 2 %, bei 100.000 EUR = 2.000 EUr/jahr werden von den Gewinn abgezogen und werden nicht versteuert. So sparst du schon mal diesen Steueranteil für Neuinvestitionen bzw Instandhaltung des Gebäudes.
Das Bedeutet also, dass Pro Jahr dein Gebäude im Wert um 2% verliert und daher der maximale Gebäudeschaden um 2% niedriger ist als im Vorjahr.
Die Versicherung setzt sich also hin und rechnet aus, wie alt das Gebäude ist und zieht diese Prozente ab um den aktuellen wert zu erhalten. Dieser wert wird zu 100 % beglichen. Somit hast du dann 100 % des Schadens ersetzt bekommen.
Das die Kosten für eine komplette Neuanschaffung höher sind ist auch logsich, dafür fängt aber die Abschreibung auf das Bad wieder von vorne an und auch die nötige Renovierung wird um einige Jahren hinausgezögert. Sprich durch das Neumachen hast du eine Werterhöhung und dies Zahlt die Versicherung logischerweise nicht.
Privatvermieter bilanzieren nicht.
Ein abgeschriebenes Auto ist auf dem Markt nicht für 1€ zu erhalten.
Bilanzwert hat mit Zeitwert nicht wirklich etwas zu tun.
Ja, die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit und das Hinauszögern von notwendigen Instandsetzungen lassen die notwendigen Investitionen des Vermieters in einem günstigeren Licht erscheinen.
vnA
???
Ja, die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit und das
Hinauszögern von notwendigen Instandsetzungen lassen die
notwendigen Investitionen des Vermieters in einem günstigeren
Licht erscheinen.
Und was hat das mit einem Wasserschaden in einem Badezimmer zu tun?
bye
Rolf
Das erklärt dier wie der Wertverlust auch mit zustande kommt und warum du das ganze nicht zum Neupreis erhälst.
Hi,
ich lese da was von Hinauszögern nötiger Instandhaltungsarbeiten - und da kann ich beim besten Willen keinen Zusammenhang herstellen. Ansonsten wäre es super wenn Din verständlichen Sätzen formulieren könntest.
bye
Rolf
Alles hat ein Ende … auch die Lebenserwartung eines Hauses bzw. seiner Einzelteile.
Ein neuer Fußbodenbelag, eine Einbauküche, Sanitäramaturen. Alles das ist irgendwann einmal kaputt und es muss repariert oder neu angeschafft werden.
http://www.ib-rauch.de/immobil/nutzungsdauer.html
Aus solchen Listen, die es zu hunderten gibt, kann man den aktuellen Wert eines Gegenstandes oder Bauteiles berechnen (Zeitwert).
Wenn also das Linoleum 30 Jahre hält und schon 15 Jahre vorbei sind (50% Zeitwert=Versicherungsleistung), muss ich damit rechnen, dass ich in 15 Jahren neuen Bodenbelag brauche. Dies wäre eine Instandhaltungsarbeit. Wenn ich jetzt neuen Bodenbelag einbaue, muss ich erst in 30 Jahren wieder dran. Dadurch verschiebt sich die erneute Instandhaltung, sie wird hinausgezögert.
Das Finanzamt berücksichtigt dies in Form der Abschreibungen (AfA), allerdings mit erheblich kleineren Zeitwerten. Daher hat der AfA-Wert mit dem Zeitwert nichts zu tun.
vnA
Hallo,
Jein, es geht ja nicht ums A*-Möbel des Mieters sondern um
einen verfaulten Boden, vermodertes Linoleum, durchnässte
Wände und Putz.
Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden? Die zahlt normalerweise Neuwert.
Cheers, Felix