Miethandy, Sorglospaket, Reparatur, Leihgerät

Guten Tag,

wenn man ein Miethandy zur Reparatur geben muss und dieses Handy mit einem Sorglospaket(Versicherung gg.Bruch, Wasserschäden etc.)für 24 Monate gemietet wurde, was für Rechte hat man dann als Verbraucher/Kunde wenn es in dem Vertrag heißt, daß einem ein kostenloses Leihgerät (falls Vorrätig) bei einem Schaden zur Verfügung gestellt wird. Oftmals ist es allerdings nur ein „0815-Gerät“, mit dem man nur telefonieren und SMS schreiben kann. Immerhin ist eine Mietgebühr von 22 Euro nicht ganz unerheblich. Die Reparatur dieses Gerätes, kann sich sogar auf viele Wochen belaufen.
Nun meine Fragen:
Was für Rechte hat man als Verbraucher/Kunde?
Was wäre eine angemessene Reparaturzeit und muss man solange dieses Gerät weg ist weiterhin die Miete bezahlen. Oder könnte man nach einem gewissem Zeitraum vom Vertrag zurücktreten? Wie wäre da die Vorgehensweise?
Es kann doch nicht sein, daß man 3 Monate für ein Smartphone Miete bezahlen muss, welches nicht funktioniert bzw. was man garnicht hat. Muss einem da nicht mindestens ein Gleichwertiges Gerät für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.
Wer kann mir da bitte weiterhelfen…

Vielen Dank im Vorraus

P. Schmitz

Hallo,

da wir nicht aus dem Kaffeesatz lesen können sollte man sich die Bedingungen des Sorglospaketes (Versicherungsvertrag) durchlesen, denn wir wissen nicht, was mit der Versicherung vereinbart wurde.
Es ist durchaus denkbar, dass da lediglich ein Ersatzgerät für das Telefonieren und SMS vereinbart wurde, aber das Durchlesen können wir nicht ersparen.

si