Miethaus mit einem Raum ohne Strom

Folgende Situatation:
Ein Einfamilienhaus zur Miete, eine kleine Einliegerwohnung.
Der Mieter der Einliegerwohnung kann seinen Strom nicht mehr zahlen und die Mieter des Hauses haben seit über drei Monaten in einem Raum keinen Strom mehr, weil der Stromkreislauf über diese Wohnung läuft.
Abgesehen von der eh nicht professionellen Elektroinstallation des Hauses (z.B. 4 Räume an derselben 16 Ampere-Sicherung).

Kann man in diesem Fall die Miete mindern?

Danke für eure Antworten

Hallo,
dann haben sich die Meiter des Hauses den Stron teilweise vom Bewohner der Eigentumswohnung bezahlen lassen. Da ist keine Mietkuerzung angemessen, sondern eine Stromnachzahlung.
Gruss Helmut

Die Vermieter haben haben von Beginn ganz klar gesagt, dass der Mieter des Hauses dadurch weniger Miete zahlen muss und der Raum wird nur wenig (fast nur am Wochenende) genutzt.

Die Vermieter haben haben von Beginn ganz klar gesagt, dass
der Mieter des Hauses dadurch weniger Miete zahlen muss und
der Raum wird nur wenig (fast nur am Wochenende) genutzt.

ich meinte natürlich, dass der Mieter der Einliegerwohnung laut Vermieter weniger Miete zahlen muss…
…da der Aufwand der Umlegung der Elektroinstallation zu kostenspieleig wäre.

Hallo,

ich meinte natürlich, dass der Mieter der Einliegerwohnung
laut Vermieter weniger Miete zahlen muss…
…da der Aufwand der Umlegung der Elektroinstallation zu
kostenspieleig wäre.

daraus könnte man schließen, dass der Vermieter den Stromverbrauch des besagten Raumes gegenüber den Mietern der Einliegerwohnung mit einem Pauschalbetrag bezahlt hat.
Der Vermieter könnte so - wenn den im Mietvertrag vereinbart - die Stromkosten des Raumes über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen. Ist dies nicht vereinbart, so kann man davon ausgehen, die Stromkosten des besagten Raumes sind in der Miete enthalten.
Es ergeben sich nun zwei Dinge:
Der Raum ist nicht wie im Mietvertrag vereinbart zu nutzen, es besteht ein Mangel welcher dem Vermieter angezeigt werden muß. Nach Anzeige des Mangels bis zur Behebung des solchen besteht Mietminderungsanspruch.
Da ja nun kein Strom mehr im Raum verbraucht wird, der aber in der Miete schon eingerechnet ist, so besteht meiner Meinung nach Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für den kompletten Zeitraum der Nichtversorgung.

Gruß

Joschi