Guten Tag Herr Dahlmann,
grundsätzlich tritt der Käufer der Immobilie in die Rechte und Pflichten seines Vorgängers ein, d. h. der Mietvertrag muss von ihm übernommen werden.
Die Frage ist, ob der neue Eigentümer das Objekt weiterhin vermieten oder eher selbst nutzen will.
Wenn er das Objekt als Anlageobjekt zur Vermietung kauft, haben Sie kein Problem, da eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich ist.
Will der Erwerber es selbst nutzen, sieht es nicht ganz so gut aus. Hier liegt dann ein wichtiger Grund vor (Eigenbedarf). Er müsste dann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen.
Die Anforderungen an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sind streng (Google…). Gesetzliche Kündigungsfristen sind selbstverständlich einzuhalten.
Erst einmal die Ruhe bewahren. Verkaufen sich in Ihrer Umgebung Immobilien schnell/gut? Vielleicht haben Sie noch genügend Zeit, sich stressfrei nach einer neuen Bleibe umzusehen.
Die härtere Gangart:
Lassen Sie gegenüber dem Vermieter und dem potentiellen Kaufinteressenten (Sie haben natürlich das Recht, bei jeder Besichtigung Ihrer Wohnung dabei zu sein) ruhig die Bemerkung fallen, das Sie nicht im entferntesten gewillt sind, sich eine andere Behausung zu suchen, schon gar nicht während der Schwangerschaft und den ersten Monaten des Neuankömmlings (dem schon einmal viel Glück auf dieser Welt) und auch wegen der vielen von Ihnen erbrachten Eigenleistungen, die nun vergebens waren. Einer Eigenbedarfskündigung würden Sie sehr gelassen entgegensehen, da Sie Ihr selbstverständlich schriftlich und ausführlich begründet wiedersprechen werden, um dann einige Monate (in Hamburg ± ein Jahr) auf den Termin vor dem Amtsgericht zu warten. Auch nach einem negativen Urteil kann es noch eine ganze Zeit bis zur endgültigen Räumung der Wohnung dauern.
Dies setzt natürlich ein resolutes Auftreten voraus, um der Glaubwürdigkeit Nachdruck zu verleihen.
Eine „freie“ Immobilien hat regelmäßig einen höheren Wert als im vermieteten Zustand. Von diesem Mehrwert können Sie bei geschicktem Vorgehen profitieren.
Ihr Vermieter bietet Ihnen die Kündigung Ihrerseits „ohne Kündigungsfrist“ nicht aus wohlwollender Großzügigkeit an. Er weiß - hoffentlich - genau, welche Baumstämme Sie ihm zwischen die Beine werfen können.
Ein mit Übersicht handelnder Vermieter/Käufer wird Ihnen dann eine Ablösezahlung zur Aufhebung des MV anbieten, da nach obigem Rezept das Haus nur erschwert zu verkaufen sein wird. Ich würde als Käufer von einer Immobilie mit renitentem Mieter immer die Finger lassen, da ein verärgerter Mieter schnell auf unangenehme Gedanken kommt und im schlimmsten Fall womöglich die Zahlung der Miete einstellt, der Horror jedes Vermieters.
Grundsätzlich alle Vereinbarungen schriftlich treffen, keine mündlichen Absprachen. Keine voreiligen Entscheidungen
Ich wünsche Ihrer Familie und Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
MH