Miethöhe eines kommunalen Altbaus der 70er korrekt?

Hi,
es geht um eine Kommune, die eine renovierungsbedürftige Altbauwohnung aus den frühen 70ern mit erneuerungsbedürftigen, nie veränderten Fenstern
nur 20 % günstiger vermieten will als ihre derzeitigen Neubauten bei Erstbezug.
Sie bleibt jew. im Rahmen der (hohen) örtl. Vergleichsmiete.
Ist das üblich bzw. korrekt so?
Wie kann ich ausrechnen, wieviel Prozent weniger Miete/m2 üblich oder korrekt wären?
Frdl. Gruß

Garnicht denn seit wann soll es in D eine Vorschrift geben die Vermietern die Mietpreishöhe vorschreibt und dann noch wenn sie im Rahmen des Vergleichsmieten oder des Mietspiegels bleiben. ramses90
Man muß die Wohnung ja nicht mieten wen n einem Miete dafür zu hoch ist. ramses90

Das ist so, seit es die Mietpreisbremse gibt. Und die geht so:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/uebersicht-zur-mietpreisbremse-was-sie-zum-thema-wissen-muessen/150/3093/365886

Ob sie auch im Gebiet des Fragestellers gilt weiß ich nicht. Ob es bei ihm eine Vergleichsmiete gibt ist mir auch unbekannt.

Meine Frage bezog sich auch darauf, wie viel geringer
üblicherweise kommunale
Wohnungen vermietet werde,
wenn es sich nicht um einen heutigen Neubau bei Erstbezug handelt,
sondern um einen ungedämmten Altbau aus den 70ern, renovierungsbedürftig, mit grenzwertigen Fenstern?
Da gibt es doch Erfahrungswerte, Statistiken - wo?

Da wird immer von der Ortsüblichen Vergleichmeite gesprochen. Sprich schau vor Ort Nach, z.B. Mietspiegel wenn vorhanden oder auch auf Immobilienportale was der Markt hergibt.

Hallo,

solche Differenzierungen (Lage, Baujahr, Ausstattung) sind gem. § 558 Abs. 2 BGB
https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html
üblicherweise Bestandteil des örtlichen Mietspiegels.

Alberca