Miethöhe ohne Kostenzusammensetzung

Guten Tag Ihr Lieben, ich habe eine Frage zum Mietrecht. Ich bezahle für meine Wohnung eine Gesamtmiete von 450,00€.Meine Vermieterin hat die Miete im Vergleich zu meiner Vormieterin etwas höher angesetzt, da sie angeblich sehr hohe Heizkosten verursacht hat. Wie hoch die Miete war, entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sagte auch, das ich dafür mit keiner Mieterhöhung für die nächsten Jahre zu rechnen hätte. Ich bat um detaillierte Aufstellung der Mietzusammensetzung wegen der Betriebskosten. Dieses lehnte sie ab, das ist alles in der Miete enthalten. Muss meine Vermieterin mir nicht die Kosten vorlegen oder kann sie nach gutdünken selbst entscheiden? Meine Wohnung ist in einem Mehrfamielienhaus, dies ist jedoch eine Eigentumswohnung die "privat"vermietet wird. Liebe Grüße

Hallo,

Du hast eine Warmmiete, da müssen die Kosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser meines Wissens nicht ausgewiesen werden. Ich denke sie können das wg. fehlenden Zähler eh nicht.
Aber wozu auch, Dir kann es doch eher schaden als nützen?!

Gruß

Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem Verträge auf Basis unserer Gesetze schließen.
So wie ich Ihr Schreiben verstehe sind im Mietvertrag keine Nebenkosten angegeben. Dann können Sie Glück haben, weil dann vom Vermieter nie eine Jahresabrechnung gestellt wird bzw. werden darf.
Üblich ist das die Kaltmieten genannt und die Betriebs und Nebenkosten extra und einzeln aufgelistet werden. Zwingend ist das allerdings nicht!
Ein Vertrag ohne Nennung von Nebenkosten also nur mit Warmmiete ist Rechtens - sollte dann aber auch wirklich schriftlich so genannt werden.

LG vom BernburgerKerl

Hallo,

also eine Pauschalmiete von 450,00€ gibt es im Normalfall nicht. Entweder es gibt eine Grundmiete (Berechnung nach Mietspiegel der jeweiligen Stadt) plus Betriebskosten-und Heizkosten-Vorauszahlung.
Beispiel:
Kaltmiete: 300,00€
Betriebsk.-Vorauszahlung: 75,00€
Heizkosten-Vorauszahlung: 75,00€
ergibt eine Gesamtmiete von 450,00€.
Wenn ein „Pauschalwert“ angesetzt wird, wie ich das bei Ihnen verstehe, darf und kann die Vermieterin KEINE Abrechnung von Ihnen abfordern-bedeutet im Klartext: Sie bezahlen alle Zeit der Welt diese 450,00€ und können verbrauchen, was Sie wollen.
Leider glaube ich nicht, dass es so sein wird.
Ihre Vermieterin verhält sich aus meiner Sicht nicht loyal.
MfG
Waldi64

Hallo,
das ist ein Pauschalpreis und das kann man so machen. Sicher ist das ungewöhnlich. Die Bedingungen legt der Mietvertrag fest. Die Standard-Mietverträge beinhalten natürlich solche Auflistungen an Betriebskosten.

Ihr Vorteil ist: kein Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, bei harten Wintern wie aktuell sicher auch eher günstig mit Pauschale und falls weitere exorbitante Steigerungen der Heizkosten kommen, geht das erstmal an Ihnen vorbei.

Nachteil: sollten Sie deutlich weniger heizen als die Vormieterin, sehen Sie bei den Nebenkosten evtl alt aus. Dazu kommt die fehlende Transparenz.

Interessant wären mal Wohnort und m²-Zahl, um zu sehen, ob Ihre Wohnung von vornherein günstig oder teuer ist.

Viele Grüße
JB

Hallo imolay,

die Rechtssprechung ist da eindeutig. Nachfolgend ein kleiner Auszug aus der selben:

Sofern Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus haben, ist die Vereinbarung einer Brutto-Warmmiete unzulässig!

Sie verstößt nämlich gegen § 2 der Heizkostenverordnung. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Vermieter die Kosten für Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig abrechnen muss.

Ausnahme: Wenn einer der in § 11 HeizkV geregelten Ausnahmen auf Ihre Wohnung zutrifft.

So eine Ausnahme wäre beispielsweise gegeben, wenn Ihre Wohnung nicht mit einem Verbrauchserfassungsgerät ausgestattet werden kann, weil das mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

Da keiner der Ausnahmetatbestände in Ihrem Fall auf den Vermieter zutrifft und es auch nicht um eine Mietwohnung in einem vom Vermieter vermieteten Zweifamilienhaus geht, hätte der Vermieter den Wärme- und Warmwasserverbrauch erfassen müssen. Den erfassten Verbrauch hätte er dann entsprechend auf die einzelnen Mieter im Mehrfamilienhaus verteilen müssen.

Schon mit dem Vereinbaren einer Brutto-Warmmiete im Mietvertrag verstößt er gegen die eisernen Grundsätze der Heizkostenverordnung.

Der Grund: Mit dieser Art der Mietpreisgestaltung schließt er schon von vornherein aus, dass verbrauchsabhängig abrechnet werden wird.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen den eigentlichen Zweck der Heizkostenverordnung!

Die Heizkostenverordnung geht jeder rechtsgeschäft- lichen Bestimmung vor. Das heißt: Ganz gleich, was in Ihrem Mietvertrag steht, wie die Heiz- oder Warmwasserkosten abgerechnet werden der Vermieter muss sich an das halten, was im Gesetz steht und deswegen - trotz einer vereinbarten Brutto-Warmmiete - verbrauchsabhängig abrechnen!
Gruß Fred

Was die Vermieterin macht ist in Bezug auf die Heizkosten gegen Recht und Gesetz. Laut Heizkostenverordnung muss der Verbrauch von Wärme individuell in jeder Wohnung erfasst und abgerechnet werden. Wenn das Warmwasser auch von der Zentralheizung kommt, gilt die Erfassung auch dafür.

Lesen Sie hier: www.heizkostenverordnung.de , ab § 6 ist das von mir gesagte nachzulesen.

Da dies ja ein Mehrfamilienhaus ist, denke ich, dass in den anderen Wohnungen nach der Verordnung abgerechnet wird. Haben Sie denn an den Heizkörpern, oder an zentraler Stelle in der Wohnung eine oder mehrere Meßuhren für die Heizung?

Außer mit den Heizkosten kann die Vermietrin eine Pauschalmiete vereinbaren, das ist erlaubt.

hallo,

Sie sagte auch, das ich dafür mit keiner
Mieterhöhung für die nächsten Jahre zu rechnen hätte. Ich bat
um detaillierte Aufstellung der Mietzusammensetzung wegen der
Betriebskosten. Dieses lehnte sie ab, das ist alles in der
Miete enthalten. Muss meine Vermieterin mir nicht die Kosten
vorlegen oder kann sie nach gutdünken selbst entscheiden?

ist das etwa eine pauschale warmmiete? das waren mal einfache und bequeme zeiten, als das zulässig war und heizen nicht viel kostete. heute sind die betriebskosten verbrauchsabhängig abzurechnen. die vorauszahlungen kann der vermieter festlegen, muss aber eben ordnungsgemäß abrechnen. pauschal geht gar nicht mehr.
viele grüße
salomo

hallo,

zwar schon etwas älter, aber sicherlich immer noch aktuell:

http://www.gutefrage.net/frage/hat-der-vermieter-hie…

viele grüße
mannheim13

Jeder Mieter hat das Recht, die Betriebskostenabrechnung einzusehen und ggf. Kopien machen zu lassen.

MfG

Hallo,

ich vermute mal ganz stark, dass Ihnen Ihre Vermieterin eine Miete + Nebenkostenpauschale berechnet. Das hat erstmal für beide den Vorteil, dass keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden muss, da mit dieser Pauschale alles abgegolten ist.

Für die Vermieterin hat es, wie gesagt den Vorteil, dass sie keine Arbeit mit der Abrechnung hat. Für Sie ist es von Vorteil, dass keine Nachzahlung am Ende des Jahres kommt. Nachteil für Sie: Sparsames Verbrauchen zahlt sich nicht aus, da sie immer den gleichen Betrag zahlen. Nachteil für die Vermieterin, es kann passieren, dass sie draufzahlen muss, wenn Sie zuviel verbrauchen.

Liebe Grüße
Stephanie

ein ehemaliger Arbeitskollege hatte auch ein kleines 2 Zimmerappartment, da er Wochenendheimfahrer war.
hier bezahlte er pauschal incl. Strom Wasser Heizung und Internetanschluß.
war im vorneweg so vereinbart, einzeln auch nicht genau abrechenbar da keine seperaten Wasser-Stromzähler vorhanden.
Vermieter sollte Ihnen zumindest grobe Aufschlüsselung geben, wie sich die Gesamtmiete zusammensetzt damit sie ortsübliche Wohnungen zum Vergleich heranziehen können.
außerdem würde ich mir unbedingt schriftlich geben lassen auf welche Zeit diese Komplettmiete gilt, damit er nicht irgendwann mit Nachzahlungen kommen kann

Hallo,

wenn Sie (und so sieht es aus) einen Vertrag über eine Warmmiete abgeschlossen haben, dann haben Sie kein Recht auf eine detaillierte Auflistung der Nebenkosten. auch einen Nebenkostenabrechnung bekommen Sie nicht, da Sie ja keine Vorauszahlung leisten.

Dafür trägt die Vermieterin das Risiko, dass die Energie- oder sonstigen Kosten entgegen der Kalkulation weiter steigen. Die Differenz hat sie dann zu tragen. Eine Mieterhöhung aus diesem Grund ist an die üblichen Erhöhungsgrenzen gekoppelt und deckt selten die Mehrkosten tatsächlich ab.

Ich hoffe, diese Erläuterungen haben geholfen.

Hallo,

gern gehen Vermieter hin und setzen die Nebenkosten pauschal an mit der Klausel „Nebenkosten sind alle nach § sowieso anfallenden Kosten“. Schön und gut - aber trotzdem muss man Euch jährlich eine detaillierte Aufstellung vorlegen, damit Ihr nachvollziehen könnt, welche Kosten das sind und ob ihr mit den Abschlagszahlungen auskommt. Jetzt ist auch die Frage, ob die Höhe der Warmmiete mit 450,00 Euro zu hoch angesetzt ist oder ob Ihr damit eigentlich einen guten Kurs habt. Wenn in diesem Mietpreis wirklich ALLE Nebenkosten enthalten sind - Heizung, Müll, Versicherungen, Steuern, Wasser - dann klingt das sehr human. Aber vielleicht könntet Ihr mit dem Argument kommen, Ihr bräuchtet die genaue Aufstellung, um z.B. Wohngeld zu beantragen.

Alles Gute

Micha