Hi,
ein Mietvertrag wird mit einer sogenannten Mietpreisgleitklausel abgeschlossen, die sich an einen Index orientiert. Dieser Index hat das Basisjahr 2000.
Am Jahreanfang 2007 wird der Index vom Statistischen Amt das Basisjahr auf 2005 = 100 geändert. Um den Index umzurechnen gibt es eine Umbassierungsformel.
Wie ist nun vorzugehen. Hatt der Vermieter den Mieter zu unterrichten, dass nun für ihn das Basisjahr 2005 gelte, mit dementsprechenden Punktestand, zurückgerechnet auf den im Vertrag verinebarter Höhe (anstatt 123 nun 98,7)?
Oder Kann der Vermieter das Basisjhahr 2000 weiter fortführen in dem er mit der Formel denn neunen Index immer umrechnet, bis eine Mietserhöhung fällig wird und dann das Basisjahr 2005 übernehmen?
Zweimal umrechnen
Hallo,
Man rechnet ja eh mit den Differenzen.
Also einmal von 2000 in 2005 umrechnen und dann von 2005 auf heute umrechnen.
Christian
So ganz versethe ich nicht was du damit meinst. von 2008 gibt es noch keinen Basis. der Aktuelle Stand ist 2005 = 100 im März 2008 mit 105,7 Punkten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
weiss denn keiner . . .
wie so eine Umbassierung eines Indexes rechtlich abläuft?
Hallo
Der Vermieter KANN den Mieter unterrichten - er muss es aber nicht.
Er kann sich auch dann erst „rühren“, wenn er die Miete gemäß Indexänderung erhöhen möchte.
Bezieht sich der Vertrag auf einen der alten, ab 2003 nicht mehr fortgeführten/umbasierten Indizes (z.B. Unterscheidung nach Haushaltstyp sowie Ost/West) ist eine Vertragsanpassung erforderlich.
http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/recht_un…
Rudi
Hi Rudi,
danke für den Link. Welche frage nun bei mir noch offen ist. Wie nun zu verfahren ist, wenn sich das Basisjahr ändert. Mit den neune Basisjahr weiter Rechnen, dabei nachschauen was das Sttistische Landesmant für die Werte in der Vergangenheit angibt
Oder Aber das Alte Basisjahr behalten und mit der Umrechnungsformel bei jeder Indexabfrage Umrchenne. Was natürlich nicht ganz so genau ist, aber dafür stimmt weiterhin das Basisjahr was im Vertrag steht.
Hi Rudi,
danke für den Link. Welche frage nun bei mir noch offen ist.
Wie nun zu verfahren ist, wenn sich das Basisjahr ändert. Mit
den neune Basisjahr weiter Rechnen, dabei nachschauen was das
Sttistische Landesmant für die Werte in der Vergangenheit
angibt
Oder Aber das Alte Basisjahr behalten und mit der Umrechnungsformel bei jeder Indexabfrage Umrchenne.
Wie oft willst Du denn den Index auf entsprechende Erhöhung überprüfen?
Wie gesagt kannst du das halten wie Du willst; also z.B. spätestens bei der nächsten Mieterhöhung den Vertrag dann auf den neuen Basis-Index umstellen.
Was natürlich nicht ganz so genau ist, aber dafür stimmt weiterhin das Basisjahr was im Vertrag steht.
Mit dem Indexrechner vom Stat Bundesamt > „Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen“ ist das doch kein Problem - und äusserst genau (angeblich).
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…
Rudi
Hallo,
d. h. der Vermieter kann sagen, dass in den Verträgen der Index von 2000 auf den aktuellen 2005 umgestellt wird und das Punktekonto den entsprechen umrechnen?
schönes Wochenende