Darf ein „Ex“-Vermieter die Mietkaution solange einbehalten bis die „Abschluss“-Nebenkostenabrechnung gestellt wird und davon ggf. eine Nachzahlung abziehen?
Wünsche allen hier einen guten Start in die Woche
Sandra
Hallo
zurückbehalten bis 6 Monate nach Auszug ist die Regel.
Ist eine höhere Nachzahlung zu befürchten und hegt der Vermieter Zweifel, dass er die Nachzahlung vom Ex-Mieter bekommt, kann er die Kaution auch länger behalten.
Wohl bemerkt: können kann man viel…