Hallo.
Wenn man ein Haus per Mietkauf veräußern möchte, und es soll notariell aber so beglaubigt sein, als wäre es normal verkauft worden, ist das möglich?
Es würde eine mtl. Raten(Mietzahlung)erfolgen, und somit der Kaufbetrag langfristig abgetragen werden, jedoch sollten im Grundbuch die neuen Besitzer eingetragen sein, ist das möglich?
Hoffe hier Informationen und Hilfe zu finden.
Beste Grüße
mosasch
Fragen Sie einen Notar, wie man beim Mietkauf eine ausgewogene Verteilung der Risiken hinbekommt. Was haben Sie davon das Grundtsück zu überschreiben und dann keine Sicherheiten mehr zu haben???
Jeder muss auf seine eigene Sicherheit achten und das ist beim Mietkauf nicht so einfach! Ein Verkauf ist viel viel einfacher!
Hi,
Soweit ich das kenne wird vorerst gemietet, und zu festgelegter Zeit (Zeitraum) entschieden ob gekauft wird, unter Anrechnung eines Teils der Miete (Miete setzt sich prinzipiell aus Afa (oder des Kapitals) und Zinsen zusammen + BK etc.)
Vorteil ist der Mieter hat ersteinmal Zeit etwas anzusparen, bleibt aber bis zum Kauf Mieter mit bevorzugten Kaufoptionen.
OL