Hallo Mietkäufer, ich muss hier dazu sagen, das wir uns ausschließlich mit Mietkaufverträge für Immobilien beschäftigen! Im Regelfall besteht für ein Mietkaufvertrag für Immobilien kein Rücktrittsrecht,
da solche Verträge nicht unter das Haustürgeschäft fallen und immer mit einem terminlich fixierten angemietetem Wohnrecht verbunden ist! Bei Mietkaufverträgen (Ratenzahlungsvertrag) von allgemeinen Geschäften (außer Verbrauchsgüter) besteht meines Wissens immer 14 Tg. Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen!
Ein Rücktrittsrecht von 14 Tg.laut EU besteht im Prinzip bei sämtlichen Kaufverträgen von Gebrauchsgütern! Mfg Günter Draxler (siehe Google)