Mietkauf / Schenkung

Hallo Forum!

Mal angenommen ein Familienvater ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und „verkauft“ das Haus über einen Mietkauf. Fiktive monatliche Rate über X Jahre 1000,- EUR. Notariell wurde festgehalten dass nach einem Monat Zahlungsrückstand und erfolgloser schriftl. Forderung der gesamte Kaufpreis fällig wird. Der Ratenrückstand beträgt nun drei Monate, schriftl. wurde der Käufer aber noch nicht angemahnt - wohl mündlich.

Der Familienvater trat ja damals bei „Verkauf“ praktisch als „Gläubigerbank“ auf. Diesen Status will er nun an seine Tochter „vererben“ -> Schenkung.

Ist es richtig dass dieses nicht notariell beglaubigt werden muss? Normalerweise müsste doch auch dieser Vorgang ins Grundbuch eingetragen werden, oder? Ohne Notar doch nicht möglich, oder? Was passiertmit der Forderung? Geht die auch auf die Tochter über? Wie kann sowas gehandhabt werden? Wie sieht es mit dem Gebäude aus wenn der Käufer seiner Ratenzahlung weiterhin nicht nachkommt? Im Vertrag steht dazu nichts weiter drin. Es steht dort nur dass der Gläubiger den gesamten Preis fordern kann.

wer weiß was??
Danke

Hi Jens,

sowas würde ich NIE ohne Fachanwalt (also einen Anwalt, der von der Materie was versteht) machen - wer weiss, was man sich da ans Bein bindet.

Den Notar, der m. E. nicht zwangsläufig was von o. g. verstehen muss, sondern lediglich aufpasst, dass seine „Tippse“ Textbausteine richtig aneinander fügt und dafür viel Kohle kassiert, brauchst Du für Eintragungen/Änderungen im Grundbuch.

dennoch…
Na ja, der Vertrag zum Mietkauf wurde ja schon vor Jahren geschlossen - mir geht es ja jetzt nur um eine „Kontrolle“ bzw. Vorabinfo. Natürlich sucht die Familie hier den Fachanwalt auf der auch den Vertrag damals geschlossen hat!

Kannst du mir dennoch meine Fragen beantworten? oder vll jemand anderes?
Danke!

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