Hallo Forum!
Mal angenommen ein Familienvater ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und „verkauft“ das Haus über einen Mietkauf. Fiktive monatliche Rate über X Jahre 1000,- EUR. Notariell wurde festgehalten dass nach einem Monat Zahlungsrückstand und erfolgloser schriftl. Forderung der gesamte Kaufpreis fällig wird. Der Ratenrückstand beträgt nun drei Monate, schriftl. wurde der Käufer aber noch nicht angemahnt - wohl mündlich.
Der Familienvater trat ja damals bei „Verkauf“ praktisch als „Gläubigerbank“ auf. Diesen Status will er nun an seine Tochter „vererben“ -> Schenkung.
Ist es richtig dass dieses nicht notariell beglaubigt werden muss? Normalerweise müsste doch auch dieser Vorgang ins Grundbuch eingetragen werden, oder? Ohne Notar doch nicht möglich, oder? Was passiertmit der Forderung? Geht die auch auf die Tochter über? Wie kann sowas gehandhabt werden? Wie sieht es mit dem Gebäude aus wenn der Käufer seiner Ratenzahlung weiterhin nicht nachkommt? Im Vertrag steht dazu nichts weiter drin. Es steht dort nur dass der Gläubiger den gesamten Preis fordern kann.
wer weiß was??
Danke