Ich habe eine etwas „verzwickte“ Frage. Also:
Mein Opa hat ein Haus, das im Moment vermietet ist. Wir (mein Mann und ich) würden das Haus gern übernehmen und nach unseren Vorstellungen umbauen. Mein Opa ist alleinstehend und hat 3 Kinder (die das Haus wohl mal erben würden).
So, jetzt meine Frage:
Wir haben uns überlegt, so eine Art Mietkauf zu machen. Das heisst, wir stellen uns das so vor, dass wir meinem Opa monatlich einen bestimmten Betrag solange zahlen, bis der geschätze Wert des Hauses abbezahlt ist. Falls mein Opa vor Abzahlung des gesamten Betrages verstirbt, würden jeweils die 3 Kinder 1/3 bekommen.
Ist das grundsätzlich so möglich?? Entfällt bei diesem Modell die Erbschaftssteuer?
Vielen Dank für die Antworten
Nach dem Steuerberatungsgesetz darf nur ein STB hier Auskünfte geben. Ist auch sinnvoll, da das Erbschaftsteuergesetz in den letzten Jahren mehrfach geändert wurde.
Viel Erfolg
Martin
Hallo Mietkaufinteressent,
für dem Mietkauf gibt es vorgefertigte anwaltlich entwickelte Mietkaufverträge. Sobald eine monatliche Zahlung in Form einer Rente bezahlt wird, wird dieser Kauf Grunderwerb und Notarpflichtig.Dies setzt natürlich nicht Erbschaftssteuer ausser Kraft.
Die Auszahlung an Dritte kann auch in Form eines paralellen Depots ablaufen. oder ähnl. zur Einsparung von Zinszahlungen. Grundsätzlich spricht nichts gegen diese Art und Weise!Im Gegenteil dies ist eine einfache, unbürokratische Art eine Immobilie zu erwerben.
Mfg Günter Draxler siehe Google
Ich habe eine etwas „verzwickte“ Frage. Also:
Mein Opa hat ein Haus, das im Moment vermietet ist. Wir (mein
Mann und ich) würden das Haus gern übernehmen und nach unseren
Vorstellungen umbauen. Mein Opa ist alleinstehend und hat 3
Kinder (die das Haus wohl mal erben würden).
So, jetzt meine Frage:
Wir haben uns überlegt, so eine Art Mietkauf zu machen. Das
heisst, wir stellen uns das so vor, dass wir meinem Opa
monatlich einen bestimmten Betrag solange zahlen, bis der
geschätze Wert des Hauses abbezahlt ist. Falls mein Opa vor
Abzahlung des gesamten Betrages verstirbt, würden jeweils die
3 Kinder 1/3 bekommen.
Ist das grundsätzlich so möglich?? Entfällt bei diesem Modell
die Erbschaftssteuer?
Vielen Dank für die Antworten