Ich habe hier zwar ein österreichisches Problem, allerdings interessiert es mich, ob es so etwas auch in Deutschland gibt.
Wir hatten uns kürzlich für eine Wohnung interessiert, Kaufpreis ATS 4 Mio (ca. 600.000 DM). Nach einigem Nachfragen stellte sich heraus, dass es sich um einen „Mietkauf“ handelt. Man bezahlt also den genannten Betrag von 4 Mio, weiters monatlich eine sehr geringe Miete und hat dann das Recht, die Wohnung wiederzuverkaufen, zu vermieten oder weiterzuvererben - allerdings wird man NICHT als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen!
Für mich sind damit die rechtlichen Grundlagen in Frage gestellt. Was ist, wenn die Firma Pleite macht, wer garantiert im Falle einer Erbschaft für die Miethöhe, etc.
Mir ist vollkommen schleierhaft, warum ich mich als Wohnungssuchender auf solch ein Risiko einlassen sollte und eine riesige Summe in eine Mietwohnung investieren sollte.
Doch angeblich macht dieses Modell jetzt Schule.
Gibt es diesen Mietkauf in Deutschland auch? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Vielleicht ist ja die rechtliche Grundlage in Österreich ganz anders, aber ich würde mich sehr über Eure Rückmeldungen freuen!
nun „Mietkauf“ an sich ist eigentlich nix anderes als Leasing. Im Zusammenhang mit einer Wohnung höre ich es aber zum ersten Mal (zumindestens in Deutschland).
Wir hatten uns kürzlich für eine Wohnung interessiert,
Kaufpreis ATS 4 Mio (ca. 600.000 DM). Nach einigem Nachfragen
stellte sich heraus, dass es sich um einen „Mietkauf“ handelt.
Man bezahlt also den genannten Betrag von 4 Mio, weiters
monatlich eine sehr geringe Miete
Hört sich eigentlich nach einer Eigentumswohnung an, wobei die „geringe Miete“ das sogenannte Wohngeld sein dürfte.
und hat dann das Recht, die
Wohnung wiederzuverkaufen, zu vermieten oder weiterzuvererben
allerdings wird man NICHT als Eigentümer ins Grundbuch
eingetragen!
Das ist allerdings überaus merkwürdig und bestätigt meine Leasing-Vermutung. Zum Vergleich: wenn Du einen Wagen least, bekommst Du ja auch nicht den Kfz-Brief ausgehändigt.
Eigenartig, eigenartig (bist Du sicher, daß diese Firma seriös ist?).
Danke, der Vergleich mit Leasing kommt wohl ganz gut hin, so habe ich das noch nicht betrachtet.
Eigenartig, eigenartig (bist Du sicher, daß diese Firma seriös
ist?).
Ganz im Gegenteil: ich bin mir vollkommen sicher, dass diese Firma NICHT seriös ist! Wir haben uns die Sache ohnehin schon wieder aus dem Kopf gestrichen. Ich fand die Sache nur so merkwürdig, dass ich gerne Näheres dazu wissen wollte!
Ich habe hier zwar ein österreichisches Problem, allerdings
interessiert es mich, ob es so etwas auch in Deutschland gibt.
Es gab immer wieder in Deutschland Versuche ein Mietkaufsystem einzuführen. Alle mir bekannten System verschwanden schnell wieder in der Versenkung. Das ist auch erklärlich:
Wo bleibt die Absicherung des „Mietkäufers“? Im Grundbuch? sonstwo?
Wo bleiben die Vorteile, die ein Hauskauf bietet? Abschreibung, staatl. Zuschüsse für junge Familien usw?
Was ist bei Schäden am Haus? Hat der Mietkäufer die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Mieter oder ein Hauseigentümer?
Wer garantiert, daß tatsächlich die Kaufanteile tatsächlich dem Erwerb des Hauses zu Gute kommen (bzw. der „Verkäufer“ sich in der Südsee einen schönen Lenz macht?)
Was soll die Bank finanzieren, wo bleibt deren Absicherung?
Das deutsche Rechtssystem ist nicht auf den Mietkauf von Häusern eingerichtet. Bei gewerblicher Nutzung funktioniert es ganz gut, doch im privaten Bereich sehe ich erhebliche Probleme.
Ein bißchen seltsam hört sich das alles schon an. Ein wenig erinnert es mich allerdings an Erbpachtverträge. Kann es sein, daß es sich um eine solche Konstruktion handelt?
Beim Erbpachtvertrag erwirbst Du eine Wohnung / ein Gebäude aber nicht den Grund auf dem es steht. Für dem Grund bezahlst Du den sogenannten Erbpachtzins, d.h. eine Art Miete. Die Höhe wird im Vertrag definiert, oft ist eine an den Lebenshaltungsindex o.ä. gekoppelte Steigerungsrate vereinbart. In der Regel laufen solche Verträge 99 Jahre, es sind aber auch kürzere Fristen denkbar und vorallem ist es bei einem bestehenden Objekt möglich, daß Du quasi in einen schon laufenden Vertrag einsteigst, d.h. ein Teil der Zeit bereits abgelaufen ist.
Die Rechte an der Wohnung / dem Gebäude (Nutzung, Vererbung, Veräußerung usw.) werden selbstverständlich ins Grundbuch eingetragen, Du erwirbst jedoch nicht das Eigentum am Grundstück, kannst also auch nicht als „Eigentümer“ eingetragen.
Vor einer Pleite des Eigentümmers brauchst Du Dich nicht zu fürchten, irgendwer wird Besitzer des Grundstücks, wie auch immer. Mit dem läuft der Vertrag weiter. Ein neuer Besitzer kann auch nicht einseitig den Erbpachtzins erhöhen oder aus dem Vertrag aussteigen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Erbpachtgebern übrigens um Gemeinden oder Kirchen (beide gehen erfahrungsgemäß eher selten Pleite).
Ob ein solcher Vertrag im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, hängt von den Umständen ab. Jedenfalls sind Erbpachtverträge nicht generell unseriös.