Mietkauftion anfordern trotz Mängel?

Hallo,
es besteht folgendes Problem.
Bei Auszug Ende Januar 2012 wurden im Übergabeprotokoll Mängel festgehalten, die der Vermieter auf die Mieter abwälzen will obwohl sie damals beim Einzug im Übergabeprotokoll festgehalten worden sind.
Zudem wurden Mängel angegeben, für die die Mieter nichts dafür konnten (Dachfenster sind undicht, schimmeln, Wände schimmeln).
Nach einem Schreiben der Mieter mit Angeboten zur Lösung der Lage kam bis heute noch keine Rückmeldung.

Nun läuft Ende Juli die 6-Monats-Frist aus und man fragt sich, ob man trotzdem das Recht hat, die Kaution zurückzufordern bzw ob der Vermieter das Recht hat, die Kaution weiterhin einzubehalten obwohl er nicht auf unser Schreiben reagiert hat.

Ich danke schonmal im voraus für hilfreiche Antworten.

SteffundGigo

Hallöchen,
ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet Mietrecht, aber ich denke, dass in diesem Falle der Vermieter kein Recht hat die Kaution einzubehalten und die dementsprechend zurückgeben muss.
Die Frage ist nur, ob die Mängel beim EInzug schriftlich festgehalten wurden und ob der betreffende Mieter diese Liste auch mit Unterschrift der Vermieters vorweisen kann, um so zu beweisen, dass der Mangel schon vorher bestanden hat.
Dann ist das sicherlich so, dass der Mieter hier Recht bekommt und seine Kaution zurückerhalten muss.
Liegt nichts schriftliches beim Mieter vor wird das bestimmt nicht so einfach sein das zu beweisen…

Hoffe konnte helfen
Talianna