Mietkaution

Hallo,

angenommen ein Vermieter und ein Mieter können sich nicht auf die Höhe des Schadensersatzes für Mängel bei einer Wohnungsübergabe einigen. Muss sich der Mieter um einen Gutachter kümmern oder der Mieter und wer zahlt den Gutachter?

Danke, Achim

Wenn prozessiert wird, der Unterlegene.

Ein Gutachten über eine Wohnung kostet etwa 100Eur.

Die investiert man besser in die Schadenbeseitigung.

Man selbst sollte alles fotografieren und einem Zeugen hinzunehmen.

Soll der Vermieter den Gutachter bestellen.

Wenn Schäden da sind sollte man seinen Anerkennungsbetrag zahlen ER darf sich dann überlegen, ob sich der Streit lohnt.

Jakob

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sehr sehr hilfreich Jakobs schnelle Informationen. Danke! Den Anerkennungsbetrag würde der Mieter dem Vermieter überweisen und dann wäre der Vermieter am Zug :smile:

Sollte der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Rückzahlung der Kaution setzen?

Außerdem habe der Vermieter nicht wie aufgefordert innerhalb von 14 Tagen einen Kontoauszug zur Mietkaution dem Mieter zugesendet. Sollte der Mieter eine Klage wegen Veruntreuung androhen?

Achim

Hallo,

angenommen ein Vermieter und ein Mieter können sich nicht auf
die Höhe des Schadensersatzes für Mängel bei einer
Wohnungsübergabe einigen. Muss sich der Mieter um einen
Gutachter kümmern oder der Mieter und wer zahlt den Gutachter?

Hallo Achim,

die Frage eines Gutachters ist völlig zu vernachlässigen. Ohne gerichtlich bestellten Gutachter muss sich die Gegenseite nicht an dem Ergebnis orientieren. Hier wäre also ein „selbstständiges Beweisgutachten“ durch ein Gericht zu beantragen. Die Kosten liegen bei rd. 700-1000 € ohne Anwalt und ohne Gerichtskosten. Ein Gutachten füpr 100 €, wie Jakob mailt, ist sinnlos und das Gell ist hinausgeworfen.

Die Frage wäre mal, welche Mängel bestehen , seit wann das Mietverhältnis besteht und wie alt der Gegenstand ist, der den Mangel hat.

Der Hinweis, einen Teilschaden anzuerkennen hilft hier ja nicht. Denn der Vermieter wird das abrechnen, was er für richtig hält. Also kann der Mieter anerkennen oder zahlen was er will, er wird einerseits mit dem Entgegenkommen des Vermieters kalkulieren müssen und andererseits was er aus rechtlicher Sicht wirklich zu zahlen hat. Hier fehlen aber alle Hinweise, um einen Tipp abgeben zu können.

Gruss Günter

erstmal Danke für die ausführliche Antwort Günter!

angenommen ein Vermieter und ein Mieter können sich nicht auf
die Höhe des Schadensersatzes für Mängel bei einer
Wohnungsübergabe einigen. Muss sich der Mieter um einen
Gutachter kümmern oder der Mieter und wer zahlt den Gutachter?

Die Frage wäre mal, welche Mängel bestehen , seit wann das
Mietverhältnis besteht und wie alt der Gegenstand ist, der den
Mangel hat.

  1. Schimmel an einer Innenwand (ist eindeutig bauseitiger Mangel, da der Außenputz an der Stelle grün ist)
  2. Flecken auf Teppich in Arbeitszimmer (10 m^2, der Teppich war bei Einzug schon gebraucht aber in gutem Zustand, wir haben die Wohnung zwei Jahre bewohnt und wenige (Tee-)Flecken verursacht)
  3. Wasserflecken auf Holz-Fensterbank (die durch uns verursacht sind und wir anerkennen, Fensterbank ist ca. 5 Jahre alt)

Achim

erstmal Danke für die ausführliche Antwort Günter!

angenommen ein Vermieter und ein Mieter können sich nicht auf
die Höhe des Schadensersatzes für Mängel bei einer
Wohnungsübergabe einigen. Muss sich der Mieter um einen
Gutachter kümmern oder der Mieter und wer zahlt den Gutachter?

Die Frage wäre mal, welche Mängel bestehen , seit wann das
Mietverhältnis besteht und wie alt der Gegenstand ist, der den
Mangel hat.

  1. Schimmel an einer Innenwand (ist eindeutig bauseitiger
    Mangel, da der Außenputz an der Stelle grün ist)

kein Ersatz durch Mieter

  1. Flecken auf Teppich in Arbeitszimmer (10 m^2, der Teppich
    war bei Einzug schon gebraucht aber in gutem Zustand, wir
    haben die Wohnung zwei Jahre bewohnt und wenige (Tee-)Flecken
    verursacht)

spielt keine Rolle wie der Teppichboden ausgeeshen hat. Man rechnet eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Pro Jahr werden also 10 % abgewohnt. Also spielt es nur noch eine Rolle wie alt der Teppichboden ist und welche Mängel er bei Einzug hatte. Notfalls ist nichts geschuldet.

  1. Wasserflecken auf Holz-Fensterbank (die durch uns
    verursacht sind und wir anerkennen, Fensterbank ist ca. 5
    Jahre alt)

Muss neu lackiert oder gestrichen werden. Diese Kosten sind zu zahlen. Bei Marmor ( Versicherungsschaden ? ) 30 Jahre Nutzungsdauer, also hier Anteil auf 25 Jahre noch zu erstatten.

Gruss Günter

Hallo,

angenommen ein Vermieter und ein Mieter können sich nicht auf
die Höhe des Schadensersatzes für Mängel bei einer
Wohnungsübergabe einigen. Muss sich der Mieter um einen
Gutachter kümmern oder der Mieter und wer zahlt den Gutachter?

Hallo Achim,

die Frage eines Gutachters ist völlig zu vernachlässigen. Ohne
gerichtlich bestellten Gutachter muss sich die Gegenseite
nicht an dem Ergebnis orientieren. Hier wäre also ein
„selbstständiges Beweisgutachten“ durch ein Gericht zu
beantragen. Die Kosten liegen bei rd. 700-1000 € ohne Anwalt
und ohne Gerichtskosten. Ein Gutachten füpr 100 €, wie Jakob
mailt, ist sinnlos und das Gell ist hinausgeworfen.

Kann ich nicht sagen; hier hatte ein als Gutachter bei Gericht zugelassener Malermeister schon mal für 99Euro ein Gutachten erstellt es war Gerichtstauglich.
Wenn man ein vom Keller bis zum Dach Gutachten braucht, dann reichen 100Euro sicher nicht es kommt halt darauf an.

Die Frage wäre mal, welche Mängel bestehen

GENAU.

, seit wann das
Mietverhältnis besteht und wie alt der Gegenstand ist, der den
Mangel hat.

Der Hinweis, einen Teilschaden anzuerkennen hilft hier ja
nicht. Denn der Vermieter wird das abrechnen, was er für
richtig hält. Also kann der Mieter anerkennen oder zahlen was
er will, er wird einerseits mit dem Entgegenkommen des
Vermieters kalkulieren müssen und andererseits was er aus
rechtlicher Sicht wirklich zu zahlen hat.

Wenn der Verm 50Euro zu Kurz kommt wird er sicherlich nicht das Risiko der Klage eingehen.

Also so ganz unsinnig ist das nicht.
Jakob

Hier fehlen aber
alle Hinweise, um einen Tipp abgeben zu können.

Gruss Günter

sehr sehr hilfreich Jakobs schnelle Informationen. Danke! Den
Anerkennungsbetrag würde der Mieter dem Vermieter überweisen
und dann wäre der Vermieter am Zug :smile:

so ist es

Wichtig ist das der Zahlungszweck benannt ist
Also zur Abgeltung Ihres Anspruches xyzz usw zahle ich unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle des streitigen Auseinandersetzung xzy.zz Euro
Empfang quittieren lassen oder Zeuge dabei bei der Übergabe des Geldes.
Passt ja nicht auf den Überweisungsträger und Scheck im Brief ist zu gefährlich.
Man wird dann sehen was er macht.

Wichtig Beweise sichern Zeugen Fotos usw.

So ist es, was er hat kann er per Klage nicht mehr fordern.
Gerichte sind meist Mieterfreundlich.

Gleichzeitig stellt eine solche Zahlung auch ein Anerkenntnis
des Schadens dar auch in der Höhe.

Jakob

Sollte der Mieter dem Vermieter eine Frist zur Rückzahlung der
Kaution setzen?

Nein abwarten.

Außerdem habe der Vermieter nicht wie aufgefordert innerhalb
von 14 Tagen einen Kontoauszug zur Mietkaution dem Mieter
zugesendet.

Centbeträge???

Sollte der Mieter eine Klage wegen Veruntreuung
androhen?

Um Gottes Willen NEIN

Achim

herzlichen Dank für eure hilfreichen Antworten!

da der Vermieter mir auch nach Aufforderung keinen Kontoauszug zum Konto zu meiner Kaution hat zukommen lassen, vermute ich, dass der Vermieter die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Daher werde ich zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen.

erst dann überlege ich evtl. weiter, wie die Mängel abgegolten werden.