Mietkaution

Hallo,

hier mal wieder etwas zum Thema Mietkaution.
Mieter hat fristgerecht Wohnung gekündigt. Übergabe der Whg. erfolgte erfolgte ohne Probleme.
Dann bekam der Mieter von der Bank die Nachricht, dass das Mietkautionskonto aufgelöst sei. Nach etwas Warten erfolgte ein Anruf vom Mieter beim ehemaligen Vermieter, wann denn mit der Auszahlung der ausstehenden Mietkaution zu rechnen sei?
Lapidare Antwort der VM, der Gesetzgeber gibt vor, dass VM sich 6 Monate mit der Auszahlung Zeit lassen kann. Und ausserdem die entsprechende Sachbearbeiterin z.Zt. im Urlaub sei. So weit so gut.
Nun meine Frage:
Das Konto wurde gekündigt, nun gehen dem Mieter durch die Zurückhaltung der Kaution die für diesen Zeitraum anfallenden Zinsen durch die Lappen. Ist das rechtens, hat der VM das Konto zu früh gekündigt?
Eine Zurückhaltung für anfallende Betriebskosten wäre sinnlos, da in all den Jahren immer eine Betriebskostenrückzahlung seitens des VM an den Mieter erfolgte.

Danke und Gruss
Tobi

Hallo,

hier mal wieder etwas zum Thema Mietkaution.
Mieter hat fristgerecht Wohnung gekündigt. Übergabe der Whg.
erfolgte erfolgte ohne Probleme.
Dann bekam der Mieter von der Bank die Nachricht, dass das
Mietkautionskonto aufgelöst sei. Nach etwas Warten erfolgte
ein Anruf vom Mieter beim ehemaligen Vermieter, wann denn mit
der Auszahlung der ausstehenden Mietkaution zu rechnen sei?
Lapidare Antwort der VM, der Gesetzgeber gibt vor, dass VM
sich 6 Monate mit der Auszahlung Zeit lassen kann. Und
ausserdem die entsprechende Sachbearbeiterin z.Zt. im Urlaub
sei. So weit so gut.
Nun meine Frage:
Das Konto wurde gekündigt, nun gehen dem Mieter durch die
Zurückhaltung der Kaution die für diesen Zeitraum anfallenden
Zinsen durch die Lappen. Ist das rechtens, hat der VM das
Konto zu früh gekündigt?
Eine Zurückhaltung für anfallende Betriebskosten wäre sinnlos,
da in all den Jahren immer eine Betriebskostenrückzahlung
seitens des VM an den Mieter erfolgte.

Hallo,

der VM hat die Kaution abgehoben. Dies ist ihm nicht erlaubt, wenn er nicht mit Forderungen aufrechnet oder die Kaution nicht sofort zurückzahlt. Dieses Geld ist nicht mehr gesichert. Es ist offenbar in den privaten Geldumlauf des Vermieters eingeflossen. Dies ist rechtswidrig.

Ferner kann der VM nicht eine Kaution vollständig einbehalten, wenn ihm erkennbar ist, dass aus den bisherigen Betriebskosten stets der Mieter Gutschriften erhalten hat. Da der Mieter ohnehin im Sommer ausgezogen ist, düfte eine Gutschrift noch höher ausfallen als bisherige Abrechnungen; denn es fehlen die kommenden Wintermonate.

Nachdem der VM das Geld abgehoben und es dem Zugriff z.B. des Gerichtsvollziehers nicht mehr sicher ist, muss der Mieter den VM auffordern, das Geld entweder, will er einen Teil weiterhin zurück halten, auf der Bank erneut einzuzahlen oder zumindest bis auf z.B. 100 € die Restkaution innerhalb eines Termins zu erstatten. Den VM hinweisen, dass die sichere Anlage auf dem Bankkonto und die Auflösung dieses Bankkontos gegen § 551 Abs. 3 BGB verstößt.

Bis zur Rückzahlung hat der Mieter selbstverständlich Anspruch auf die bisher gezahlten Zinsen. Ausserdem ist der VM aufzufordern, auch die vom Guthaben entnommenen Zinsabschlagsteuern in voller Höhe zu ersetzen oder den Nachweis vorzulegen, dass er während des Mietverhältnisses Zinsen aus der Kaution dem zuständigen Finanzamt als nicht „für ihn entstanden“ deklariert hat. Dann kann der Mieter auch gleich anfragen, weshalb der VM es versäumt hat, die jährlichen Zinsbescheinigungen ihm, dem Mieter zu übergeben.

Alles bitte schriftlich und mit Einwurf-Einschreiben. Termin 14 Tage nach Zustellungsdatum setzen. Danach den VM in Verzug setzen und erklären, dass 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB gefordert werden.

Grüsse Günter

Danke für die Info´s owT