Mietkaution

Hallo.
Wenn jemand nach Aufforderung der Arge in eine grössere Wohnung zieht, die finanziell auch genehmigt wurde.
Kann die Arge die Differenz zwischen der alten Kautionsleistung (vom Bezieher gestellt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bedürftig!) und der neuen Kaution (ca. 500€ mehr) gewähren?
Unter welchen Bedingungen?
Gruß Anja

Hallo Anja
wenn so wie du beschrieben, gibt es keine Bedingungen. Stelle bei deiner Arge den Antrag auf Übernahme des Kautionsanteils( wie du schreibst 500,-) das ist dann wie ein Darlehn und muss zurück gezahlt werden-Raten kannst du verhandeln, sollte aber angemessen sein.

Gruß Sandyros

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Hallo.

wenn so wie du beschrieben, gibt es keine Bedingungen. Stelle
bei deiner Arge den Antrag auf Übernahme des Kautionsanteils(
wie du schreibst 500,-) das ist dann wie ein Darlehn und muss
zurück gezahlt werden-Raten kannst du verhandeln, sollte aber
angemessen sein.

dabei vielleicht noch beachten, dass du die Kaution der alten Wohnung wahrscheinlich noch nicht in Händen hälst, wenn der neue VM die Kaution verlangt.

Gruß Marion