Hallo ExpertInnen,
ich habe grade weiter unten zum Thema eine Frage gelesen. Bringt mich auf die Idee:
Darf VM eigentlich die Mietkaution einfach „so“ anlegen und die jährlichen Zinsen als Bescheinigung für die Steuer an MieterIn weitergeben ?
Hierbei geht ja der Zinseszinseffekt verloren !
Gesetzt der Fall einE MieterIn wohnt länger als 10 Jahre in einer Wohnung, dann gehen da erhebliche Zinsen verloren.
Kann man verlangen, dass das sofort geändert wird ?
Gruss
gretell