Mietkaution

Hallo ExpertInnen,

ich habe grade weiter unten zum Thema eine Frage gelesen. Bringt mich auf die Idee:

Darf VM eigentlich die Mietkaution einfach „so“ anlegen und die jährlichen Zinsen als Bescheinigung für die Steuer an MieterIn weitergeben ?
Hierbei geht ja der Zinseszinseffekt verloren !
Gesetzt der Fall einE MieterIn wohnt länger als 10 Jahre in einer Wohnung, dann gehen da erhebliche Zinsen verloren.

Kann man verlangen, dass das sofort geändert wird ?

Gruss
gretell

Gesetzt der Fall einE MieterIn wohnt länger als 10 Jahre in
einer Wohnung, dann gehen da erhebliche Zinsen verloren.

Wieso und wo?

Ist doch gesetzlich festgelegt.

Gruß!

Horst

Hallo,

Hierbei geht ja der Zinseszinseffekt verloren !
Gesetzt der Fall einE MieterIn wohnt länger als 10 Jahre in
einer Wohnung, dann gehen da erhebliche Zinsen verloren.

es steht dem Mieter frei, das Geld wieder zinsbringend anzulegen. Damit kann er dann weiter von Zinsen profitieren.

Gruß, Niels