wie verhält es sich,wenn man auf grund von diversen mängeln beim einzug in eine whg die mietkaution dann zurück hält und dem vermieter ausdrücklich mitteilt,das er diese erst dann bekommt,wenn die mängelbeseitigung anständig stattgefunden hat.ist ein vermieter zur fristlosen kündigung auf grund der nicht gezahlten mietkaution berechtigt oder muss er wenn überhaupt anständig und fristgerecht kündigen? darf man die mietkaution überhaupt zurück halten,um den vermieter zur mängelbeseitigung zu zwingen?
Ich habe einen Artikel gefunden, der erklärt, wann der Vermieter einem Mieter kündigen darf und zwar für den Fall, dass er die Kaution nicht gezahlt hat http://www.recht.rosteck.biz/informationstext.php?n=116 .
Danach ist die Vertragsverletzung nicht so schwerwiegend, dass dies dem Vermieter einen Grund für die Kündigung gibt.