Mietkaution

Guten morgen,

wer ist bei Vermieterwechsel für die Übergabe der Kaution vom letzten zum neuen Vermieter zuständig? Mieter oder Vermieter?

Vielen Dank im Voraus!

MFG Andreas

Hallo !

Wer kann denn nur zuständig sein,doch wohl nur der,der die Kaution bisher verwaltet(und eingenommen) hatte.
Und das ist m.E. nie der Mieter.

Da beim Verkauf auch der Mietvertrag samt Mieter mit „gekauft“ wurde,wird auch die Kaution übernommen,natürlich mit allen bisher aufgelaufenen Zinsen.

MfG
duck313

Guten morgen,

dto.,

wer ist bei Vermieterwechsel für die Übergabe der Kaution vom
letzten zum neuen Vermieter zuständig? Mieter oder Vermieter?

Wenn „nur“ der Vermieter wechselt, überträgt der „alte“ Vermieter die Kaution an den „neuen“ Vermieter, denn das Mietverhältnis wird wohl unverändert übernommen.

-,-

Vielen Dank im Voraus!

MFG Andreas

… und wenn er dies nicht tut, haftet der ‚neue‘ Vermieter, so der Mieter die Zahlung beweisen kann.

vnA

Hallo,

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!

MFG Andreas

Beim Eigentumsübergang würde ich als M jedenfalls den alten VM fragen:
„Hast Du die Kaution überwiesen?“ und den neuen VM:
„Hast Du die Kaution erhalten?“ Gruß