Mietkaution

Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht kannst Du mir helfen?

Ich ziehe im Januar aus meiner Wohnung aus, in der ich 14 Jahre gelebt habe. In guten und schlechten Zeiten…
Es gab eine Zeit, da hatte ich so wenig Geld, da langte es kaum für die Miete. Da hat der Vermieter mir 2 Monatsmieten erlassen, dafür aber die Kaution genommen. Quasi verrechnet.
Das ist etliche Jahre her, mehr als 5 auf jeden Fall.

Nun weiß ich nicht: war das korrekt? Man sagte mir, so was wäre nicht in Ordnung.
Beim Vermieter habe ich noch nicht angefragt, wollte erstmal genaueres erfahren, rechtsmäßig.

Wie ist da die Rechtslage? Muss der Vermieter (mittlerweile hat der Sohn die Firma übernommen) mir die Kaution doch auszahlen? Aber dann schulde ich ja noch immer die 2 Monatsmieten…

Vielleicht kann mir jemand helfen…? Ich wäre echt dankbar!

Herzliche Grüße,

Elke W.

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich einmal hat der Vermieter nach einem Auszug das Recht berechtigte Forderungen, welchen den Mieter bis dato nicht widersprochen hat mit der Kaution zu verrechnen.
Sie sollten sich in dem Übergabeprotokoll schriftlich vermerken lassen, dass Sie eine detaillierte Abrechnung in Bezug auf die Kaution erwarten aus der eindeutig hervorgeht, was Sie damals als Kaution gezahlt haben, wie die Kaution über die Jahre verzinst wurde und natürlich ist auch zu dokumentieren, wann der Vermieter die Verrechnung hat stattfinden lassen. Der Restbetrag musste ja dann über die weitere Laufzeit weiter verzinst werden, somit können Sie eigentlich noch mit einer Auszahlung einer sogenannten Teilkaution rechnen. Hier jedoch sei vermerkt, dass der Vermieter 6 Monate nach Auszug nicht zur Zahlung der Kaution angehalten werden kann. Jedoch muss er Ihnen schriftlich mitteilen, warum er die Kautionsrückzahlung so lang hinauszögert.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen