Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im Dezember 1996 in meine Wohnung gezogen. Habe damals 2100,00 DM Kaution bezahlt. Nun möchte ich zum 01.02.2011 ausziehen. Wieviel Kaution mit Zinsen steht mir in € zu?
Vielen Dank
Hallo Beate,
der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution in der üblichen Höhe einer 90 Tagesanlage banküblich zu verzinsen.
Er muß aber das Geld nicht in die Bank bringen - es sind individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Vermieter zulässig.
Damit sind auch Verzinsungen, die höher als die 0,5 % liegen, möglich.
Ein Beispiel für eine risikoarme Lösung sehen Sie u. a. bei www.die-neue-mietkaution.de mit moderaten 3.2% Ertrag.
Beim verpfändeten Sparbuch ist nur die Bank der Gewinner.
Sie verlieren täglich inflationsbedingt einen Teil von Ihrem Kautionsgeld, da es relativ gesehen immer weniger wird, das Sie nach Mietende bei der Bank wieder abholen können.
Der Vermieter zählt auch zu den Verlierern, weil die Zinsen auf das gestellte Kapital der Sicherheit kautionserhöhend auf dem Mietkautionskonto landen soll.
Bei höherem Zins und langer Mietdauer läßt sich ein evt. Schaden aus den Zinserträgen leichter bezahlen, wenn das Kapital wenigstens inflationsbereinigt nicht verliert.
Ihre Vertragslaufzeit ist ein gutes Beispiel und es gibt viele Mieter deren Mietdauer dreißig oder vierzig Jahre währt und dann ist von der Kaution kaufkraftbereinigt nicht mehr viel da.
Gewinner ist alleine die Bank, die Ihnen morgen Ihr Geld als Überziehung auf dem Konto evt wieder mit 15 % also dem 30 fachen oder einem Aufschlag von 30 x 100 % = schlappe 3.000 % auf den Hereinnahmewert von 0,5% in Rechnung stellt, wenn Sie mal knapp bei Kasse sind.
Dieses Ihr Geld ist nur halb so teuer wie das Budndesbankgeld als Kredit für Banken mit 1.0 % - also das billigste Geld mit dem sich trefflich arbeiten läßt.
Ihre Bank kann Ihnen hier weiterhelfen und Ihnen den Zinssatz exakt benennen und bei gutem Willen, die Zinsen, die aufgelaufen sind, ermitteln.
Die Bank, bei der Ihr Vermieter das Geld angelegt hat rechnet das aber für ihn, vielleicht auch für Sie.
Die letzten Jahre lag dieser Zins bei ca. 0,5 %
Sollte Ihr Vermieter das Geld - gesetzwidrig - unter dem Kopfkissen - und nicht als Sondervermögen von seinem Restvermögen getrennt - verwahrt haben und nicht
verzinst, ist er trotzdem verpflichtet, Ihnen den seit Mietbeginn angefallenen Zins gutzuschreiben.
Sie haben allerbeste Karten in diesem Spiel und ich wünsche Gutes Gelingen mit der Auflösung des Vertrages.
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im Dezember 1996 in meine Wohnung gezogen. Habe damals
2100,00 DM Kaution bezahlt. Nun möchte ich zum 01.02.2011
ausziehen. Wieviel Kaution mit Zinsen steht mir in € zu?
Vielen Dank
Die Antwort ist falsch!
Auch durch Individualvereinbarung kann die Anlagepflicht des Vermieters nicht abbedungen werden, es kann nur eine andere A n l a g e form vereinbart werden. Bitte den Gesetzestext § 551 Abs. 3 BGB g e n a u lesen: „Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen.“
Gesetzeswidrig ist die Praxis vieler kommunaler Wohnungsunternehmen, statt der Anlage der Kaution dem Mieter lediglich eine Bürgschaftsurkunde einer Bank der Sparkasse auszuhändigen, in der sich das Kreditinstitut für die Liquidität des Wohnungsunternehmens verbürgt, während die Wohnungsgesellschaft ein fast zinsloses Darlehen (0,5% p.a. sind die Zinsen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist) in Höhe der Kaution für die gesamte Mietzeit erhält. Leider kommt kein Mieter auf die Idee bzw. er traut sich nicht, Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Kautions-Formularklausel zu erheben.
Verfügt das kommunale Wohnungsunternehmen über 5000 Wohnungen (in Großstädten meistens erheblich mehr) und wird (im Schnitt) je Mietvertrag eine Kautionszahlung von 1000 € „vereinbart“, ergibt sich für die Vermieterin ein zusätzliches Liquiditätspotential (=Billigstdarlehen) von 5 Millionen EUR, und das Jahr für Jahr!