Mietkaution

Liebe/-r Experte/-in,

nach mehreren Wochen mit Streitigkeiten habe ich mich mit meiner ehemaligen Vermieterin auf eine Art Vergleich geeinigt.

Ich zahle 400 EUR an sie und erhalte dafür, dass damals als Kaution hinterlegte Sparbuch von ihr zurück.

Über Umwege habe ich inzwischen erfahren, dass das Sparbuch von ihr gesperrt wurde.

Ist das denn überhaupt rechtens? Das Sparbuch läuft doch schließlich auf meinen Namen…

Gruß und vielen Dank

Andreas Scherber

Hallo Andreas,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Meinung:
Die Vermieterin hat offensichtlich einen „Kopfschuß“ !
Für ein gesperrtes Sparbuch würde ich keinen Cent zahlen, sondern ihr einen Mahnbescheid über die volle Kautionssumme zustellen lassen, wenn die 6-monatige Wartefrist verstrichen ist.
Besten Gruß USKO

nein

Sparbücher, die auf den Mieter lauten, müssen verpfändet werden, um als Mietsicherheit zu dienen. Neben dem Sparbuch brauchst du daher eine Freigabeerklärung, um an das Geld heranzukommen. Das ist einfach ein Schriftstück der Vermieterin an deine Bank, dass sie das verpfändete Guthaben freigibt. Darauf hast du nach dem geschilderten Vergleich auch einen Anspruch.

„Sperren“ ist kein juristischer Fachbegriff. Sollte etwas anders als eine Verpfändung gemeint sein, schreib mir noch einmal genauer unter

[email protected]

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Hallo Andreas,

falls es Dich tröstet, Du bist nicht der einzige Mieter, der solche Probleme hat. Auf einer Internetseite, die sich mit dem Thema Mietkaution beschäftigt, habe ich dazu das Ergebnis einer Umfrage gefunden:

„Hier zeigte sich, dass 18 Prozent der Befragten lange auf die Rückzahlung der Kaution warten mussten. 10 Prozent erhielten ihre Kaution zu Unrecht nicht in voller Höhe zurück und weiteren 9 Prozent wurde die Rückzahlung vollständig verweigert. In 7 Prozent der Fälle nutzte der Vermieter die einbehaltene Kaution, um den Mieter unter Druck zu setzen und 5 Prozent der Mieter mussten sogar einen Anwalt einschalten, um ihr Recht auf die Rückzahlung zu erstreiten.“

(Quelle: http://www.mietkaution.org/mietkautionsbuergschaft/k…)

Ich denke, dass eine Kautionsbürgschaft mittlerweile wirklich die bessere Alternative zu einer Barkaution oder einem Kautionssparbuch ist.

Viele Grüße
Peter

Hallo Herr Scherber,

das verstehe ich nicht. Warum sollen Sie denn 400,- € zahlen, um das Sparbuch zu bekommen. Hätte man das nicht verrechnen können?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

ja freilich - schließlich hat der Gesetzgeber das genau so gewollt

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo! Hiermit habe ich eine Anfrage inwieweit ich meine Mietkaution zurück fordern kann. Ich habe vor ca. 3 Jahren eine Mietswohnung von einem Vormieter übernommen, dieser hat die Wohnung an mich untervermietet. Es wurde ein Untermietervertrag angesetzt. Dieser Untervermmieter hat mir versprochen mit dem Hauptvermieter zusprechen, inwiefern er untervermieten darf. Er hat mir eine Rückinfo gegeben das er das darf. Aber mittlerweile entstehen in der Wohnung Reperaturen, die nicht reperiert werden, auch durch info. Weder vom Untervermieter noch vom Hauptvermieter. Deshalb sehe ich mich gezwungen die miete nicht mehr in voller Höhe zu zahlen oder gar nicht mehr. Aber auch wenn ich ein Untervermietsvertrag habe weiß der Hauptvermieter gar nicht das ich in der Wohnung zur Miete bin, d.h. ich habe gar kein Mietsvertrag. Inwieweit darf ich die einbehaltene Kaution zurückfordern…habe ich Anspruch auf das Zurückverlangen der Kaution. Bitte um Info

Grüße Salah A. El Younsai