Hallo,
vielleicht kan mir jemand die Frage beantworten.
Darf der Vermieter „Mietrückstände“ von der Kaution einbehalten???
Das Problem ist ich habe mich gegen einen „Modernisierungsaufschlag“ gewehrt und bin deswegen ausgezogen weil ich nicht gewillt war eine offensichtlich Reparatur am Haus (Schimmelbeseitigung und Trockenlegung des Hauses bei der Paterre Wohnung- imZuge dieser Sache musste die Fassade neue gemacht werden) als "Modernisierung als Mieter zu bezahlen. Da ich diesen Betrag nicht gezahlt habe und er ab dem 1.2.03 fällig wäre habe ich gekündigt und nur diesen Mehrbetrag nicht bezahlt.
Heute bekomme ich von Ihm eien Breif der mir ankündigt das ich meine Kaution ausgezahlt bekomme -natürlich nicht in der vollen Höhe von 1000 EUR+ Zinsen abzüglich der 5 Monate des „Modernisierungsaufschlages“ also 800 EUR werden überwiesen
ich denke es ist nicht rechtens,denn in deinem Fall handelt es sich eher um eine Instandhaltung, als um eine Modernisierung.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an den örtlichen Mieterverein wenden. Eine Mitgliedschaft dort ist meistens erschwinglich und im „Notfall“ kann man auf deren Hilfe zurückgreifen.
Wenn du Mitglied wirst hast du allerdings meistens das erste Halbjahr keinen Rechtsschutz, aber Rechtsberatung geben sie dir trotzdem und helfen dir bei der Formulierung von Schreiben an den Vermieter.
Darf der Vermieter „Mietrückstände“ von der Kaution
einbehalten???
Grundsätzlich ja. Solange der Vermieter in Besitz eines Guthabens des Mieters ist, kann er jederzeit mit seinen Forderungen aufrechnen.
Nun aber zu Deinem Fall.
Das Problem ist ich habe mich gegen einen
„Modernisierungsaufschlag“ gewehrt und bin deswegen ausgezogen
weil ich nicht gewillt war eine offensichtlich Reparatur am
Haus (Schimmelbeseitigung und Trockenlegung des Hauses bei der
Paterre Wohnung- imZuge dieser Sache musste die Fassade neue
gemacht werden) als "Modernisierung als Mieter zu bezahlen. Da
ich diesen Betrag nicht gezahlt habe und er ab dem 1.2.03
fällig wäre habe ich gekündigt und nur diesen Mehrbetrag nicht
bezahlt.
Hier hat es sich offensichtlich nach Deiner Darstellung um eine Sanierung des Hauses (Instandsetzung) gehandelt, die sich auf die Schimmelbeseitigung und die Trockenlegung des Hauses bezieht. Sie ist nicht als Modernisierungsmassnahme umlagefähig. Ein anderes Problem ist, ob die Fassaden-Erneuerung ggfls. durch Wärmedämmmaßnahmen zu einer Modernisierung führt.
Diese Modernisierung war Dir drei Monate vor Beginn mitzuteilen und es waren die Kosten mitzuteilen, die nach Abschluss der Arbeiten als Modernisierungsaufschlag zu erwarten sind. Hier war Dir dann die Möglichkeit geboten, dass Du das Mietverhältnis kündigst. In diesem Fall, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist, darf der Vermieter die Umlage nicht erheben.
Heute bekomme ich von Ihm eien Breif der mir ankündigt das ich
meine Kaution ausgezahlt bekomme -natürlich nicht in der
vollen Höhe von 1000 EUR+ Zinsen abzüglich der 5 Monate des
„Modernisierungsaufschlages“ also 800 EUR werden überwiesen
Ist das rechtens???
Nein, nach Deinem Widerspruch und Auszug kann der Vermieter keine Modernisierung umlegen. Der Mieter hat generell bei Modernisierungen ein Sonderkündigungsrecht. Analog der Praxis bei Mieterhöhung, wo auch gekündigt werden kann, tritt die Erhöhung der Miete oder des Modernisierungszuschlages nicht in kraft.