ein Mieter hat vor ca. 2,5 Jahren eine Wohnung gekündigt. Bei der Wohnungsabnahme wurden leichte Mängel festgestellt (Sprung in Glastür), die über die Kaution beglichen werden sollten. Es ist davon auszugehen, dass die Kaution den Aufwand für die Mängel übersteigt.
Bis jetzt hat der Mieter (jetzige Anschrift dem ehemaligen Vermiter bekannt) weder eine Kostenaufstellung für die Beseitigung der Mängel noch die (Teil-)Erstattung der Mietkaution erhalten.
Was kann der Mieter machen, um an seine Kaution zu kommen? wie soll er am besten vorgehen? Sind evtl. Verjährungsfristen abgelaufen?
ein Mieter hat vor ca. 2,5 Jahren eine Wohnung gekündigt. Bei
der Wohnungsabnahme wurden leichte Mängel festgestellt (Sprung
in Glastür), die über die Kaution beglichen werden sollten. Es
ist davon auszugehen, dass die Kaution den Aufwand für die
Mängel übersteigt.
Bis jetzt hat der Mieter (jetzige Anschrift dem ehemaligen
Vermiter bekannt) weder eine Kostenaufstellung für die
Beseitigung der Mängel noch die (Teil-)Erstattung der
Mietkaution erhalten.
Was kann der Mieter machen, um an seine Kaution zu kommen? wie
soll er am besten vorgehen? Sind evtl. Verjährungsfristen
abgelaufen?
Verjährung ist eingetreten für den Vermieter
Für solche Ansprüche 1/2 Jahr wenn er denn die Abrechnung zustellen konnte.
Adresse bekannt bzw Konto des Mieters bekannt (beweisbar d.d. Mieter)
Frist setzen die Abrechnung vorzulegen 14Tg und mit dem Mahnverfahren drohen.
Dann wird man sehen ob man sich auf Verjährung berufen kann.
Waren die Nebenkosten auch zu verrechnen gewesen?
Wolfgang
Verjährung ist eingetreten für den Vermieter
Für solche Ansprüche 1/2 Jahr wenn er denn die Abrechnung
zustellen konnte.
Adresse bekannt bzw Konto des Mieters bekannt (beweisbar
d.d. Mieter)
Frist setzen die Abrechnung vorzulegen 14Tg und mit dem
Mahnverfahren drohen.
Dann wird man sehen ob man sich auf Verjährung berufen kann.
Waren die Nebenkosten auch zu verrechnen gewesen?
Für das entsprechende Jahr gab es auch keine Nebenkostenabrechnung. Das habe ich aber noch nicht betrachtet, da die Nebenkosten nicht so der große „Batzen“ sind.
D.h. ich kann dem Vermieter jetzt einen netten Brief schreiben und die volle Kaution zurückverlangen? Sieht das mit den Nebenkosten genauso aus?