Mietkaution 2 Jahre einbehalten?

Hallo ihr Wissenden,
auch ich habe einige Fragen bezüglich Nebenkostenabrechnung / Mietkaution und hoffe ihr könnt mir helfen.

Kurz zum Hintergrund: Mein Freund und ich haben während unserer Diplomzeit von September 2010 bis Februar 2011 in einer Wohnung zur Miete gewohnt.Wir haben monatlich 100€ Vorauszahlung auf Nebenkosten (Wasser/Gas,…) gezahlt (Stromvertrag lief seperat auf unseren Namen)

Nun haben wir gestern mit unseren Vermietern, die Formalitäten des Auszugs klären wollen und mir kommt das Ganze etwas spanisch vor…

Zählerstände für Heizung/Wasser wurden Anfang Dezember 2010 von uns gemeinsam(Mieter + Vermieter) abgelesen,
wir würden die entsprechende Abrechnung erst Anfang 2012 bekommen,das sei so üblich. ( Ich dachte die Abrechnung muss spätestens ein Jahr nach Abrechnungsende, sprich Anfang Dezember erfolgt sein?! Oder wären nach dieser Frist nur eventuelle Nachzahlungen hinfällig?)

Außerdem würden wir dann ja die Abrechnung für Dezember 2010 bis Februar 2011 demnach erst Anfang 2013 bekommen…Und unsere Vermieter würden wohl auch solange unsere Kaution einbehalten…

Ist dies wirklich alles rechtens?Also dass wir solange auf unsere Abrechnungen /Kautionsrückzahlung warten müssen? Oder gibt es da irgendwelche Sonderregelungen im Auszugsfall?

Wäre super, wenn ihr mich diesbezüglich ein wenig weiterhelfen könntet,dann bin ich auch schlauer für künftige Mietverhältnisse :smile:

Hallo Purzelinchen,
wann Betriebskosten abgerechnet werden müssen (!) ergibt sich zwingend aus § 556 (3) BGB. Dort steht:
„Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen … Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende der Abrechnungszeitraums mitzuteilen…“

Abrechnungszeitraum ist üblicherweise das Kalenderjahr, aber auch andere Zeiträume sind zulässig, dürfen aber 12 Monate nicht überschreiten.
Wenn in Ihrem Fall üblich ist, für ein Kalenderjahr abzurechnen, dann muß für das Jahr 2010 bis spätestens 31.12.11 die Abrechnung vorliegen. So lange müssen Sie sich eventuell noch gedulden.
Für den Zeitraum in 2011 müssen Sie sich dann ggf. bis Ende 2012 gedulden. Eine vorzeitige Abrechnung können Sie nicht verlangen, da bis zum 31.12.11 abrechnungsrelevante Kosten entstehen können.

Die rechtzeitige Abrechnung ist auch im Interesse des Vermieters, denn wenn er zu spät abrechnet, kann er keine Nachzahlung verlangen.

Die Kaution hat nichts mit dem Betriebskosten zu tun. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Mietzahlungen und den Wohnungszustand beim Auszug. Wenn die Wohnung beim Auszug mängelfrei übergeben wird, dann ist die Kaution umgehend zurückzuzahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Purzelinchen,

ich muß meine Stellungnahme ein wenig korrigieren:
Der Vermieter darf die Kautionsrückzahlung, wenn er Ansprüche an seinen Miter hat, angemessen kürzen, muß dann aber auch abrechnen!!! Wieviel Zeit er dafür hat, ist gerichtlich umstritten, es gibt abweichende Urteile zwische 2 und 6 Monaten.

Viele Grüße
Jens Schütt

Hallo,

der Abrechnungszeitraum bezieht sich nicht direkt auf den Zeitraum, in dem ihr in der Wohnung gelebt habt.
Jeder Vermieter muss seine Nebenkosten mind. einmal jährlich gegenüber seinen Mietern abrechnen. I.d.R. rechnen Vermieter immer vom 1.1.-31.12. ab. Aber auch jeder andere Zeitraum ist möglich. Wenn die Abrechnung vom 1.1.2009-31.12.2009 ist, hat der Vermieter bis zum 31.12.2010 Zeit die Abrechnung zu machen. Es ist nicht üblich, dass eine Abrechnung direkt nach dem Auszug eines Mieters gemacht wird.

(hier findest du noch einige weitere Infos zum Thema Nebenkostenabrechnung: http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…)

Hallo,
zunächst mal haben Sie natürlich Recht, die Abrechnungen müssen spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres dem Mieter vorliegen, d.h. wenn das Abrechnungsjahr am 31.12.2010 endet, muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2011 vorliegen. Danach hat der Vermieter kein Recht mehr auf Nachforderungen.

Die Kaution in voller Höhe einzubehalten ist überhaupt nicht üblich. Man geht normalerweise von den Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre aus und behält eine entsprechende Summe zur Deckung dieser Kosten ein bis die Abrechnung vorliegt.
Da Sie ja nur ganz kurze Zeit in der Wohnung waren, kann es wohl kaum sein, dass der gesamte Kautionsbetrag fällig wird (ohne allerdings den Betrag der Kaution zu kennen).
Ich würde an Ihrer Stelle also unbedingt und sofort vor diesem Hintergrund freundlich aber bestimmt mit dem Vermieter verhandeln und auf Ihre Rechte hinweisen.
Bieten Sie ihm einen bestimmten Betrag, z.B. ein Drittel der Kaution, an, das sollte für die kurze Dauer des Mietverhältnisses als Sicherheit für den Vermieter reichen.
Ich hoffe, ich konnte helfen, sonst melden Sie sich einfach nochmal.
Grüße, Zita

Hallo Purzelinchen,

die Betriebskostenabrechnung muß 12 Monate nach Abrechnungsperiode vorliegen.

Wenn der Auszug im Februar 2011 liegt und die Abrechnungsperiode mit dem Jahresende zusammenfällt, muß die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode, also bis 31. 12. 2012 vorliegen.

Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb eines halben Jahres nach Auszug also bis 1. 8. 2011.

Man kann die Dreifache Höhe des Betrages der letzten BK Nachzahlung als Sicherheit einbehalten und den Überschuß auszahlen - gegen Vorbehalt.

Die Kaution ist also früher auszuzahlen.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

Hallo,guten Tag
Der Vermieter hat Recht.Er hat zeit bis Februar 2012.
Innerhalb eines Jahres muss die Abrechnung erstellt sein bzw Sie in den Händen haben.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Ratsuchende/r,

nach Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter eine Abrechnung über die geleistete Barkaution zu erstellen. Eine gesetzliche Regelung für eine Frist gibt es aber nicht. Die Rechtsprechung geht in der Regel von 6 Monaten aus, so dass nach Ablauf auf Abrechnung geklagt werden kann.

Über Betriebskosten muss jährlich abgerechnet werden. Als Beispiel: Bei einem Auszug Ende Januar des Jahres 01 muss der Vermieter über das gesamte Jahr 01 bi spätestens Ende (31.12.) 02 abrechnen.

Hier ist in jedem Fall zu empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen, da dies schon etwas seltsam anmutet.

Mit freundlichen Grüßen

Jede NK abrechung ist spätestens vor ablauf eines Jahres (also am 31.12.2011 für 2010) zu übergeben, sonst sind keine Nachzahlungen mehr erlaubt. Also dann nicht zahlen.
aber: der Vermieter kann die Kaution max. 6 Monate festhalten, dann hat er abzurechnen. Er kann bis dahin eine Kaution (eine Kaltmiete) ggf. einhalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten wäre.
Also den Vermiter anscheiben (Rückschein!) und auf Abrechung der Kaution vor Ablauf von 6 Monaten auffordern, sonst sagen, würde der Rechtsweg eingeschritten. Ist das Halbe Jahr vor Senden der NK Abr. zu Ende, hat der Vermieter halt keine Sicherheit, aber so ist das Gesetz.
Und auffordern, für jedes Jahr spätestens vor Ablauf des nächsten Jahres die NK Rechung zu stellen.
Kommt die zu spät, nicht zahlen und vorher die Kaution fordern!

Guten Abend!
Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb 12 Monate erfolgen, sonst sind Nachforderungen hinfällig.
Kautionen dürfen nur in begründeten Fällen länger als 6 Monate einbehalten werden. Wichtig!!! Dazu zählen nicht verschleppte NK-Abrechnungen.
Lg. Jihet