Hallo liebe Community,
ich versuche mein Anliegen so kurz wie möglich zu halten. Suchfunktion und Google habe ich benutzt, aber es geht etwas ins Spezielle, daher bin ich nicht fündig geworden.
Sachverhalt:
Wir (Freundin + ich) wollen aus unserer Wohnung ausziehen. Gekündigt haben wir fristgerecht vor drei Monaten. Der Vermieter hat uns dies leider nicht bestätigt, aber wir haben den Brief händisch eingeworfen und alles per Foto festgehalten (sicher ist sicher dachten wir uns schon damals).
Nach der Kündigung kamen einige komsiche Anrufe, dass er von uns die Miete auch noch nach unserem Auszug verlangen wird, wenn er niemand neues findet, weil wir ihn nicht in die Wohnung lassen würden. Dabei hat er uns nie kontaktiert.
Da der Vermieter sowieso nie seine Versprechen einhält und er uns durch diese ganzen Telefondrohungen immer suspekter wurde, habe ich befürchtet, dass es ein lästig langer Prozess sein wird die eigene Kaution zurück zu erhalten.
Also haben wir beschlossen die beiden letzten Mieten (entspricht der Kautionshöhe von 1.400 Euro) nicht mehr zu zahlen. Ich weiß, dass das abwohnen rechtlich nicht so einfach möglich ist, aber das soll nicht das Hauptthema sein.
Ich hatte gelesen, dass man rechtlich die Miete so lange zurück behalten darf, bis der Vermieter einem die Anlage der Mietkaution nachweißt. Dies habe ich also genutzt um die fristlose Kündigung zu umgehen bzw. hinaus zu zögern. Rückblickend betrachtet hat dies sehr erfolgreich geklappt.
Zum 31.07. wollen wir ausziehen und ich habe heute erst eine Antwort von ihm bekommen, in der er die Anlage der Mietkaution nachweißt (welche er am Freitag eingezahlt hat…).
Nach meiner Auffassung hätte der Vermieter jetzt also das Recht und fristlos zu kündigen, weil wir mit zwei Mieten in Verzug sind und die Anlage der Mietkaution nachgewiesen wurde.
Das hat er aber nicht, sondern uns heute noch mal aufgefordert die beiden rückständigen Mieten bis zum 29.07. zu bezahlen.
Natürlich möchte ich das nicht, weil ich mir sehr sicher bin, dass es ewig dauern wird bis wir dann unsere Kaution zurück bekommen. Und diese einklagen oder sonstiges möchte ich auch nicht.
Die Wohnung wurde übrigens möbliert angemietet und wird in tadelosem Zustand zurück gegeben. Es geht uns also nicht darum, hier den Vermieter zu prellen. Alle Wände waren weiß und sind es noch immer. Kein Möbelstück ist beschädigt, alles ist bestens.
Wenn es nach mir ginge, würde ich gerne einen zweizeiler Aufsetzen, in dem steht, dass der Vermieter über die Kaution frei verfügen kann und diese zur Begleichung der offenen Mieten verwenden darf.
Die Heizkostenabrechnung soll natürlich noch ganz normal abgerechnet werden. Sofern wir hier etwas nachzahlen müssen, würden wir das natürlich tun.
Wie sollten wir uns also in dieser Situation verhalten?
Der Vermieter möchte am Wochenende die Wohnung besichtigen und einem potenziellem neuen Mieter präsentieren. Hiermit haben wir kein Problem (hätte er auch früher machen können, hat aber nie gefragt).
Am liebsten würde ich ihm hierbei die Schlüssel gegen Quittung zurück geben + das Schreiben für die Kaution aushändigen und damit das Mietverhältnis endgültig beenden.
Geht das so?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße.
Paul