Hallo,
einmal angenommen, in einem Mietvertrag steht eine Klausel über eine sogenannte Umzugspauschale, die der Vermieter, obwohl er vom Mieter über deren Unwirksamkeit nach BGB informiert wurde einfach nach dem Auszug von der Kaution abzieht. Und zusätzlich und unberechtigt zieht der Vermieter auch noch die Strom- und Gasgrundkosten NACH dem Auszug und der ordnungsgemäßen Kündigung und Übergabe, bis zur Weitervermietung der Wohnung von der Kaution ab. Dann ist doch nach allgemeinem Verständnis die Möglichkeit der Einleitung eines Mahnverfahrens gegeben. Weiter angenommen, der Vermieter legt dagegen Widerspruch ein und die Geschichte geht vor ein Gericht. Gibt es da allgemeine Erfahrungswerte über den üblichen Ausgang eines solchen Verfahrens?
Die Sache ist eigentlich klar, eine Umzugspauschale ist trotz der Erwähnung im Mietvertrag unwirksam. Stromkosten nach dem Auszug noch dem ehemaligen Mieter aufzudrücken ist absurd. Geht also auch nicht, zumal wenn ein Übergabeprotokoll mit der Unterschrift des Vermieters dazu existiert. Aber, wenn so eine Geschichte vor einem Gericht auftauchte, noch dazu mit einem geringen Streitwert, gäbe es dann üblicherweise einen Vergleich oder mit welcher Entscheidung wäre zu rechnen? Die Kosten eines Vergleich könnten ja unter Umständen den Streitwert weit überschreiten? Fragen über Fragen…
Wenn jemand Erfahrungen mit solchen oder ähnlichen Fällen hat, wäre es interessant darüber zu erfahren. Dankeschön!
Hallo
Hallo,
einmal angenommen, in einem Mietvertrag steht eine Klausel
über eine sogenannte Umzugspauschale, die der Vermieter,
obwohl er vom Mieter über deren Unwirksamkeit nach BGB
informiert wurde einfach nach dem Auszug von der Kaution
abzieht. Und zusätzlich und unberechtigt zieht der Vermieter
auch noch die Strom- und Gasgrundkosten NACH dem Auszug und
der ordnungsgemäßen Kündigung und Übergabe, bis zur
Weitervermietung der Wohnung von der Kaution ab. Dann ist doch
nach allgemeinem Verständnis die Möglichkeit der Einleitung
eines Mahnverfahrens gegeben. Weiter angenommen, der Vermieter
legt dagegen Widerspruch ein und die Geschichte geht vor ein
Gericht. Gibt es da allgemeine Erfahrungswerte über den
üblichen Ausgang eines solchen Verfahrens?
Die Sache ist eigentlich klar, eine Umzugspauschale ist trotz
der Erwähnung im Mietvertrag unwirksam. Stromkosten nach dem
Auszug noch dem ehemaligen Mieter aufzudrücken ist absurd.
Geht also auch nicht, zumal wenn ein Übergabeprotokoll mit der
Unterschrift des Vermieters dazu existiert. Aber, wenn so eine
Geschichte vor einem Gericht auftauchte, noch dazu mit einem
geringen Streitwert, gäbe es dann üblicherweise einen
Vergleich oder mit welcher Entscheidung wäre zu rechnen?
sollte sich der Kläger hier auf einen Vergleich einlassen?? Die Rechtslage ist wohl doch eindeutig auf Seiten des Klägers, der Verlierer bezahlt doch alle Kosten
,hier gibbet es nix zu vergleichen…
Die
Kosten eines Vergleich könnten ja unter Umständen den
Streitwert weit überschreiten? Fragen über Fragen…
Wenn jemand Erfahrungen mit solchen oder ähnlichen Fällen hat,
wäre es interessant darüber zu erfahren. Dankeschön!
LG
Der Kater