Hallo,
ich habe ein Problem. Ich Will/muß wegen Schimmel aus meiner Wohnung raus und die Erlaubnis zum Ausziehen bekomme ich auch vom Amt. Mein Problem ist die Kaution. In dieser Wohnung brauchte ich keine Kaution zahlen, deshalb kann ich auch nichts zurückverlangen was ich nehmen könnte.
Die JobAgentur gibt eine Mietkaution nur als Darlehen. Nun meine Frage: Darf ich ein solches Darlehen eigentlich annehmen, obwohl ich seit dem 27.August 2009 in Privatinseolvenz bin? Eine andere Möglichkeit gibt es nicht an die Kaution zu kommen.
Hallo,
da bin ich etwas überfragt.
meine Meinung:
Die Jobagentur gibt ein Darlehen an dich, welches dann direkt an den Vermieter weitergeleitet wird.
Der Vermieter muss die Kaution dann auf ein neues, Sparbuch anlegen.
Sollten dann bei einem Auszug Mietrückstände bestehen kann der Vermieter die Kaution einbehalten.
Ansonsten geht die Kaution an dich zurück und du gibst diese dem nächsten Vermieter oder an die Jobagentur zurück.
Ich würde einfach mal bei der Jobagentur fragen oder bei deinen Insolvenzverwalter/Betreuer, der hat dabei bestimmt ein „Wörtchen“ mitzureden.
Gruß
Franjo
hi ich weiss nich wie des mit der insolvenz is aber…des amt macht teilweise auch kautions-bürgschaften…viel glück
Hallo ,
diesen ganz speziellen Fall würde ich mit einem Insolvenzberater besprechen.
Ich kann hierzu keine rechtskräftige Aussage machen.
Allerdings würde ich das Thema Bankbürgschaft ebenfalls mit dem Insolvenzberater besprechen.
Sorry , das ich nicht mehr helfen kann.
MfG
Elmar Biermann
Hallo,
ja das dürfen Sie. Wichtig ist nur das sie in regelmäßigen Raten pünklich zurückzahlen.
Gruß
HBBH
Hallo, klar darfst Du die Kaution annehmen, bzw. die wird direkt an den Vermieter gezahlt die Kaution.
Wenn Du mal ausziehen solltest, geht das Geld auch wieder an die Arge zurück.
Keine Bedenken.
lg Bamse
Hallo Milla
die kompetenten Auskunftgeber in diesem Fall sitzen mit Sicherheit
a beim Amt
b beim Begleiter der Privatinsolvenz.
Nachdem die Mietkaution ohnedies (nach Möglichkeit dem Amt) verpfändet werden soll, ist dieses Geld Sondervermögen und sollte außerhalb der Verteilungsmasse liegen.
Ich wünsche gutes Gelingen
Hallo,
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da ich mich nicht privat Insolvenzen nicht auskenne auskenne. Ich bin experte für ALG II nicht für Privatinsolvenz. Ich kann nur bestätigen, dass es völlig richtig ist, dass die Argen Mietkautionen nur als Darlehen geben. Ich persönlich denke es ist unschädlich für Ihre Insolvenz, denn es wird ja direkt vom ALG II abgezogen, somit weniger ausgezahlt…aber das kann ich leider nur vermuten.
Die Frage ist dorthin zu stellen wo Sie die Privatinsolvenz damals eingerichtet haben. Also bei der Schuldnerbesrtungsstelle ihrem Rechtsbeistand oder beim Amtsgericht denke ich mal.
Sorry.
Gruß Gwenhyfar
Tut mir leid im ALG II-Recht bin ich leider nicht vertreten. Deswegen kann ich dir dazu leider keine Auskunft geben.
LG
Hallo Milla,
ich bin auch in der Privatinsolvenz. Selbstverständlich darfst Du ein Darlehen annehmen. Du musst nur pünktlich zurück zahlen, sonst gefährdest Du Deine „Wohlverhaltensperiode“. Du kannst Dir auch etwas kaufen und Ratenzahlung vereinbaren. Nur wie gesagt, immer pünktlich zahlen. Deine Insolvenz ist nur gefährdet, wenn Du wegen Nichtbezahlens wieder einen Mahnbescheid erhältst. Das Problem ist nur, dass die meisten Firmen erst in die SCHUFA schauen, bevor sie Dir einen Darlehnsvertrag anbieten - und da stehen Deine negativen Auskünfte noch drin…
Wenn Dir die ARGE die Mietkaution als Darlehen anbietet, kannst Du das also mit ruhigem Gewissen annehmen. Vereinbare nur mit denen, dass die Rückzahlung erst erfolgt, wenn Du wieder aus der Wohnung ausziehst und die Kaution zurück erhältst.
Gruß,
Rainer
wow - ich weiß es nicht - Bitte fragen sie jemand anderen! ich drücke die Daumen.
Da kann ich dir leider nicht helfen. Ich würde meinen Insoverw fragen da er es ambesten wissen müsst!
Hallo, gibt es mittlerweile eine Lösung für das Problem? Ich würde sagen, wenn es einen Darlehensgeber gibt, der die Insolvenz kennt, ist das sein Problem.
Hallo Milla,
vielleicht wäre ja auch eine Mietkautionsbürgschaft eine gute Lösung für Dich. Da schließt Du mit einem Anbieter (meist eine Versicherung oder eine Bank) einen Vertrag ab und zahlst eine jährliche Gebühr. Dafür bekommst Du von denen dann eine Bürschaftsurkunde, die Du dem Vermieter geben kannst.
Ich habe einige Informationen über solche Kautionsbürgschaften auf http://www.mietkaution.org gefunden. Vielleicht schaust Du da auch mal nach und informierst Dich, ob das für Dich in Frage kommen kann.
Viel Glück und viel Erfolg
Peter Post