Hallo,
angenommen man mietet eine Wohnung, wo unklar ist, ob man nach ordnungsgemäßem Auszug die Kaution auch tatsächlich zurückbekommt (bspw. Ableben des Vermieters, keine Regelung der Übernahme für den Fall des Falles o. a. Gründe), wäre es da nicht besser, die Kaution als Bankbürgschaft einzurichten, insbesondere wenn man wahrscheinlich nicht sehr lange in der Wohnung wohnt?
Die Bankbürgschaft endet doch, wenn man die Wohnung und damit auch die Bankbürgschaft (Mietaval) kündigt und der Vermieter keine Einwände bringt oder?
Bei einem Mietkautionskonto dagegen muss man erst die Freigabe durch den Vermieter abwarten. Was, wenn diese nicht erfolgt, bspw. durch Ableben des Vermieters und ungeklärte Übernahmeverhältnisse?
Danke!