Mietkaution anlegen

Hallo,

angenommen man mietet eine Wohnung, wo unklar ist, ob man nach ordnungsgemäßem Auszug die Kaution auch tatsächlich zurückbekommt (bspw. Ableben des Vermieters, keine Regelung der Übernahme für den Fall des Falles o. a. Gründe), wäre es da nicht besser, die Kaution als Bankbürgschaft einzurichten, insbesondere wenn man wahrscheinlich nicht sehr lange in der Wohnung wohnt?
Die Bankbürgschaft endet doch, wenn man die Wohnung und damit auch die Bankbürgschaft (Mietaval) kündigt und der Vermieter keine Einwände bringt oder?
Bei einem Mietkautionskonto dagegen muss man erst die Freigabe durch den Vermieter abwarten. Was, wenn diese nicht erfolgt, bspw. durch Ableben des Vermieters und ungeklärte Übernahmeverhältnisse?

Danke!

Hallo,

welche Anlageform gewählt wird, das muss jeder Mieter für sich selbst entscheiden. Und vor allen Dingen bei einer Bürgschaft muss der VM einverstanden sein (was er durchaus nicht immer ist).

Außerdem: eine Bankbürgschaft kostet Gebühren. Wenn man das als Mieter bezahlen möchte…

Gruß
Nita

Kaution ist, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurde, in bar zu leisten. Die Summe hat der Vermieter entsprechen den gesetzlichen Vorgaben anzulegen. Da hat der Mieter gar nichts zu entscheiden.
Alternative Kautionsformen sind mietvertraglich auszuhandeln und festzulegen.

vnA